Was sind bankübliche Sicherheiten?
Die zinsgünstigen Darlehen, die Existenzgründern und/oder Unternehmern zur Verfügung stehen, sind zwar aus Bundes- oder Landesmitteln gespeist, werden allerdings über Kreditinstitute zugeteilt, die graduell oder vollständig für die vergebenen Mittel haften müssen. Demzufolge sind genau so wie für sonstige Kredite "bankübliche" Sicherheiten erforderlich. Ihnen wird also abverlangt, Teile Ihres Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf die Bank oder Sparkasse zu übertragen.
Lange Laufzeiten erhöhen Kreditsicherungsbedarf
Je ferner in die Zukunft geblickt wird, desto unsicherer sind unsere Mutmaßungen darüber, was eintreten könnte. Deshalb ist das Bedürfnis nach Kreditabsicherung um so größer, desto länger die Kreditlaufzeit ist. Die Bandbreite der banküblichen Sicherheiten reicht von der persönlichen Haftung bis hin zur Übereignung von eindeutig bewertbaren Mobilien oder Immobilien als Pfand an das Kreditinstitut. Als Sicherheiten sind in der Regel die folgenden Vermögensbestandteile, bzw. -übertragungen akzeptabel:
- Grundschulden
- Hypotheken (Belastung von Immobilien)
- selbstschuldnerische Bürgschaften
- sonstige private Ausfallbürgschaften
- Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherungen mit hohen Rückkaufswerten)
- Bausparverträge
- Festgelder
- Sparguthaben
- Sparbriefe
- festverzinsliche Wertpapiere
- Aktien
- die Sicherungsübereignung von Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Fahrzeugen, Warenlager
- Forderungsabtretungen (Einzel-, Mantel- oder Globalabtretungen)
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, im Falle eines Kreditausfalls gegenüber der Bank anstelle des Kreditnehmers für den Schaden aufzukommen. Die sog. selbstschuldnerische Bürgschaft führt zur gleichrangigen Inanspruchnahme des Bürgen neben dem Schuldner; die Ausfallbürgschaft begründet eine nachrangige Inanspruchnahme des Bürgen (d. h. der Schuldner muss zunächst bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit aufkommen). Bürgschaften werden von Kreditinstituten häufig dafür genutzt, beschränkte Haftungsverhältnisse zu erweitern. So werden z. B. Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH zumeist für einen Kredit an die GmbH bürgen müssen.
Bank wird Eigentümer aber nicht Besitzer
Bei einer Sicherungsübereignung bleibt der Unternehmer immer Besitzer der sicherheitsübereigneten Gegenstände und behält somit das Recht der betriebsüblichen Nutzung, Eigentümer wird jedoch das Kreditinstitut. Bei einer Forderungsabtretung bewertet die Bank oder Sparkasse die Forderungen, die der Kreditnehmer aus noch nicht bezahlten Rechnungen seiner Kunden hat.
Die oben aufgeführten Sicherheiten sind aus Sicht der Kreditinstitute keinesfalls als gleichwertig einzustufen. Aus Sicht der Bank ist jeweils nicht der faktische gegenwärtige Wert der Sicherheit relevant, sondern die künftige Liquidierbarkeit im "Falle eines Falles". Wenn z.B. eine mit Grundschulden belastete Immobilie versteigert wird, ist nicht selten ein größerer Rückstau an Reparaturaufwendungen durch die Geldknappheit des Schuldners zu erwarten, was den Versteigerungserlös reduziert. Ein Gewerbeobjekt wird deshalb durch die Bank zumeist nur zu 50 bis 60 Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit bewertet. Bei Lebensversicherungen wird nur der jeweilige Rückkaufswert als Sicherheit anerkannt. Dieser ist besonders bei jungen Verträgen häufig sehr niedrig und wird damit in der Regel nicht ausreichen. Bausparverträge können bis zum angesparten Guthaben plus Zinsen beliehen werden, Festgelder, Sparguthaben, Sparbriefe jeweils bis zur vollen Höhe, festverzinsliche Wertpapiere in der Regel bis zu 75 Prozent und Aktien in der Regel bis zu 60 Prozent des jeweiligen Kurswertes. Forderungsabtretungen oder Warenübereignungen sind aus Sicht der Bank besonders problematisch, da häufig nur ein geringer Anteil der dahinter stehenden Werte durch die Bank erlöst werden kann
Wertveränderung mit bösen Folgen
Wichtiger Tipp: Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen ein Kredit vornehmlich auf der Grundlage guter Sicherheiten trotz insgesamt unbefriedigender Zahlenwerke gewährt wird! Beurteilt Ihre Bank die Sicherheiten aufgrund des schlechten Geschäftsverlaufs und der dadurch ggf. entstehenden Wertveränderungen einiger Sicherheiten später schlechter, so kann es zu Sicherheitsnachforderungen oder zu einer Einengung Ihres Kreditrahmens kommen, der Ihr Unternehmen möglicherweise in Schwierigkeiten bringt.
Mangelt es bei einem insgesamt aussichtsreichen Vorhaben an ausreichenden Sicherheiten, so kann u. U. eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Viele Kreditlinien der öffentlichen Förderbanken räumen allerdings auch die Möglichkeit einer partiellen Haftungsfreistellung ein.
- Grundbegriffe und Spielregeln der Förderung (Nr. 950446)
- Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH (Link: http://www.buergschaftsbank.de)
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (Link: http://www.mbg.de)