Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr

Voraussetzungen und Ansprechpartner der Verkehrsbehörden für den genehmigungspflichtigen Omnibus- und Linienverkehr.

Hinweis

Bitte beachten: Taxen- und Mietwagenverkehre sind von diesen Hinweisen ausgenommen.

Genehmigungspflicht

Wer als Unternehmer
  • Omnibusverkehr betreiben oder
  • Linienverkehr durchführen will,
benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Verkehre.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen, entnehmen Sie bitte den "Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes".

Verkehrsbehörden

Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar sind folgende Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr zuständig:
  • Stadt Mannheim - Bürgerdienste -,
    Friedrich-König-Str. 7, 68167 Mannheim - Tel.: 0621 293-8521
  • Stadt Heidelberg -Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrsabteilung,
    Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg -Tel.: 06221 581-7530
  • Rhein-Neckar-Kreis - Landratsamt - Amt für Nahverkehr und Entwicklungsplanung,
    Kurfürstenanlage 40, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221 522-0
  • Neckar-Odenwald-Kreis - Landratsamt - ÖPNV und Schulträgerschaft
    Renzstraße 7, 74821 Mosbach, Tel.: 06261 84-1302

Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs.

a) Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug oder 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.

b) Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

c) Fachliche Eignung

Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK zu erbringen. In Baden-Württemberg wird die Prüfung zentral bei der IHK Region Stuttgart durchgeführt.
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch:
  • eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen (genehmigungspflichtigen) Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen anerkannt werden. Die Tätigkeit muss zehn Jahre zwischen dem 4. Dezember 1999 und dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein und muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Die Beurteilung, ob eine leitende Tätigkeit anerkannt wird, erfolgt durch die für den Unternehmenssitz zuständige IHK. Der Bewerber hat deshalb der IHK aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber.
  • Eine bestandene Abschlussprüfung als:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
    • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV)
    • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
Die jeweilige Ausbildung/das Studium muss bis zum 4. Dezember 2011 abgeschlossen oder vor diesem Datum begonnen worden sein.
Für die Betroffenen empfiehlt die IHK eine Umschreibung des jeweiligen Abschlusszeugnisses in einen IHK-Fachkundenachweis, da nur dieser bei den Genehmigungsbehörden akzeptiert wird. Die Umschreibung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK. Nutzen Sie hierfür den "Antrag auf Umschreibung Straßenpersonenverkehr".