Gründung im Taxen- und Mietwagenverkehr
Wer ein Tax- und Mietwagenunternehmen betreiben will, muss die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Genehmigungspflicht
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.
Verkehrsbehörden
Im Bezirk der IHK Rhein-Neckar sind folgende Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr zuständig:
- Stadt Mannheim – Bürgerdienste – Lizenzwesen – Personenbeförderung mit Taxen/Mietwagen
K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 293-8521 (Ansprechpartner: Herr Jäschke) - Stadt Heidelberg – Bürger- und Ordnungsamt – Gewerberechtsabteilung – Taxi- und Mietwagenkonzessionen
Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 58-17530 (Ansprechpartner: Frau May) - Rhein-Neckar-Kreis – Landratsamt – Amt für Schulen, Nahverkehr, Kultur und Sport,
Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 522-1276 (Ansprechpartnerin: Frau Sandmaier) - Neckar-Odenwald-Kreis - Landratsamt – ÖPNV und Schülerbeförderung –Personenbeförderungsgesetz
Renzstraße 7, 74821 Mosbach
Telefon: 06261 84-1306 (Ansprechpartnerin: Frau Walter)
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.
a) Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug oder 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
b) Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
c) Fachliche Eignung
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erbringen. Nähere Informationen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der Information zu Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer.
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch:
eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- oder Mietwagenunternehmen. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Beurteilung, ob eine leitende Tätigkeit anerkannt wird, erfolgt durch die IHK. Der Bewerber hat deshalb der IHK aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber.
Eine bestandene Abschlussprüfung als:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV)
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
Die jeweilige Ausbildung/das Studium muss bis zum 4. Dezember 2011 abgeschlossen oder vor diesem Datum begonnen worden sein.
Für die Betroffenen empfiehlt die IHK eine Umschreibung des jeweiligen Abschlusszeugnisses in einen IHK-Fachkundenachweis, da nur dieser bei den Genehmigungsbehörden akzeptiert wird. Die Umschreibung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK.
Möchten Sie einen Antrag auf Umschreibung des Prüfungszeugnisses oder Anerkennung einer leitenden Tätigkeit stellen? Dann schreiben Sie gerne eine Mail an Melanie Biewald.
Links und Downloads
- Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr (Nr. 949758)
- Personenbeförderungsgesetz (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/)
- Fahrerlaubnisverordnung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/)