Gründung eines Verlages
Sie gründen einen Verlag? Wir haben für Sie Informationen und Ansprechpartner zusammengestellt.
Gewerberechtliche Aspekte der Gründung eines Verlages
Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit – ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (zum Beispiel bei Betriebsverlagerung) – bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt, Stadtverwaltung oder Gewerbeamt anmelden. Sie benötigen keine besondere Gewerbeerlaubnis. Zu Fragen zum Firmenrecht oder Handelsregister beachten Sie bitte auch unsere gesonderten Rechtsinformationen.
Für branchenspezifische Fragen unterstützt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Denn gute Kenntnisse über das Funktionieren der Handelsabläufe zwischen Verlagen, Zwischenbuchhändlern und Sortimentern sind ebenso wichtig wie Informationen zu Preisbindung, Pflichtstückverordnung, dem VLB oder anderen wichtigen Verlagsthemen. Entsprechend hat der Börsenverein auch viele wertvolle Unterstützungsleistungen, Beratungs- und Serviceangebote zusammengestellt, die beim Start, aber auch im laufenden Geschäftsbetrieb, helfen.
Spezielle Tipps bei Neugründung oder Nachfolge.
Wissenswertes zur Verlagsgründung
ISBN für Bücher
Die "International Standard Book Number" (ISBN) macht als kurzes und eindeutiges Identifikationsmerkmal jedes Buch unverwechselbar. Sie begleitet das Verlagserzeugnis von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung der Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN setzt sich aus einer vierteiligen Zahlenkombination zusammen und wird bei dem Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels beantragt.
ISSN für Zeitschriften und Zeitungen
Die "International Standard Serial Number" (ISSN) dient der Titelidentifizierung von sogenannten fortlaufenden Sammelwerken, das heißt von Veröffentlichungen, die keinen von vornherein geplanten Abschluss haben und in aufeinander folgenden Teilen (Hefte, Bände, Jahrgänge) erscheinen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Zeitschriften und Zeitungen. Die ISSN ist eine achtstellige Zahl, die bei der Deutschen Nationalbibliothek angefordert werden kann.
VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher
Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das "Verzeichnis lieferbarer Bücher" (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten bei dem Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels Titelmeldeformulare abfordern, damit Ihre Veröffentlichungen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nahezu alle Buchhandlungen und Großhändler verfügen über das VLB, das auch auf CD-ROM erhältlich ist.
Autorenvertrag
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autoren einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt. Ein entsprechender Normvertrag kann beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angefordert werden.
Titelschutz/Titelschutz-Anzeige
Eine wesentliche Rolle bei der Verlagstätigkeit spielt der Titelschutz.
Wenn Sie Zeitungen/Zeitschriften verlegen, prüfen Sie zuerst, ob der vorgesehene Titel nicht bereits anderweitig benutzt wird. Hierfür empfiehlt sich eine Recherche im Nachschlagewerk "STAMM - Leitfaden durch Presse und Werbung".
Wenn Sie Zeitungen/Zeitschriften verlegen, prüfen Sie zuerst, ob der vorgesehene Titel nicht bereits anderweitig benutzt wird. Hierfür empfiehlt sich eine Recherche im Nachschlagewerk "STAMM - Leitfaden durch Presse und Werbung".
Sie können darüber hinaus ein bibliografisches Auskunftsbüro einschalten, das gegen Gebühr ermittelt, ob ein Titel schon in Gebrauch ist. Ergibt die Recherche, dass der von Ihnen gewählte Titel noch frei ist, können Sie eine sogenannte Titelschutz-Anzeige ("Unter Hinweis auf § 5 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für ...") schalten.
Zur Überprüfung, ob ein gewählter Buch-Titel noch frei ist, empfiehlt sich eine entsprechende Anfrage bei der Deutschen Nationalbibliothek. Eine Titelschutz-Anzeige erfolgt dann in aller Regel im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel.
Förderhilfen
Für die Gründung eines Verlages können die üblichen Förderhilfen des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Richtlinien sowie weitere Informationen zu öffentlichen Finanzierungshilfen erhalten Sie bei Ihrer IHK Rhein-Neckar.
Buchhandlung gründen und übernehmen - Informationen und Verkaufsbörse
Auf der Webseite www.buchhandlung-gruenden.de haben die Landesverbände des Börsenvereins, gemeinsam mit Dienstleistern der Branche, alle wesentlichen Informationen zu den Themen Gründung, Nachfolge und Übergabe zusammengefasst. Wer als Buchhändlerin oder Buchhändler seine Nachfolge plant oder sich für die Gründung oder Übernahme einer Buchhandlung interessiert, findet hier zum einen eine Kauf- bzw. Verkaufsbörse mit dem jeweils aktuellen Angebot. Zum anderen sind hier wichtige Infos zum Thema in einem ersten Gesamtüberblick dargestellt. Broschüren, Checklisten und Merkblätter runden das Angebot ab.
Gesetze
Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:
- Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Literatur
- Plenz, Ralf: Wie mache ich mich mit einem Verlag selbständig? Verlag Norman Rentrop
- Heinold, Wolfgang Ehrhardt: Bücher und Büchermacher. Hüthig Verlagsgemeinschaft
- Löffler, Martin, Ricker, Reinhart: Handbuch des Presserechts. Beck-Verlag
- Hubmann, Heinrich: Urheber- und Verlagsrecht. Beck-Verlag
Links und Downloads
- Erste Schritte zum Förderdarlehen (Nr. 950438)
- Öffentliche Finanzierungshilfen (Nr. 947660)
- Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels (Link: https://mvb-online.de/verlage)
- Deutsche Nationalbibliothek (Link: https://www.dnb.de/DE/Home/home_node.html)
- Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. (Link: http://www.boersenverein.de)
- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (Link: http://boersenblatt.net)