Vorzeitige Zulassung und Anmeldung zur Abschlussprüfung
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann über zwei Wege erfolgen:
Antrag auf vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung und Anmeldung zur Abschlussprüfung:
Auszubildende können vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung wird während der Ausbildung gestellt.
Weitere Informationen und Formulare
Auszubildende können vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung wird während der Ausbildung gestellt.
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Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit:
Wenn zu erwarten ist, dass alle Ausbildungsinhalte in gekürzter Ausbildungszeit vermittelt werden können, kann eine Kürzung der Ausbildungszeit aufgrund verschiedener Anrechnungsgründe erfolgen; möglichst bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.
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Wenn zu erwarten ist, dass alle Ausbildungsinhalte in gekürzter Ausbildungszeit vermittelt werden können, kann eine Kürzung der Ausbildungszeit aufgrund verschiedener Anrechnungsgründe erfolgen; möglichst bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.
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