Betrieblicher Ausbildungsplan
In der Ausbildungsstätte ist ein Betrieblicher Ausbildungsplan zu führen, aus dem erkennbar ist, dass die Ausbildung von dem Ausbildenden systematisch unter Berücksichtigung der Arbeits- und Geschäftsprozesse, der betrieblichen Anforderungen und der individuellen Lernvoraussetzungen durchgeführt wird.
Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung ist die Basis für den betrieblichen Ausbildungsplan und der “Katalog aller Lernziele”. Der Rahmenplan wird in die betriebliche Realität des jeweiligen Ausbildungsbetriebes zu einem Betrieblichen Ausbildungsplan um- bzw. übersetzt.
Auf unseren Seiten finden Sie Ausbildungsrahmenpläne zu allen Ausbildungsberufen.
Betrieblicher Ausbildungsplan
Der Betriebliche Ausbildungsplan regelt WAS, VON WEM, WO, WIE und WANN vermittelt wird.
- WAS
Die sachliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans gibt Auskunft über die Ausbildungsinhalte (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten). Es gilt, diese Lernziele in den Betriebsalltag zu übersetzen; durch welche Tätigkeiten oder Veranstaltungen werden diese Lernziele abgedeckt; was soll nach der Vermittlung „gekonnt“ oder „gewusst“ werden. Ggf. im Betrieb nicht zu vermittelnde Lernziele des Ausbildungsrahmenplans müssen außerbetrieblich abgedeckt werden (Bsp. Praktika oder Lehrgänge in Kooperationsbetrieben). - VON WEM
Hauptverantwortlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist der bei der IHK eingetragene Ausbilder. Ein Auszubildender wird aber im Laufe seiner Ausbildung an mehreren Arbeitsplätzen tätig sein und nicht nur vom Ausbilder, sondern auch von weiteren Mitarbeitern in bestimmte Themen und Tätigkeiten eingeführt werden. Formaljuristisch wirken diese „anderen“ Mitarbeiter als Ausbildungsbeauftragte. Der betriebliche Ausbildungsplan legt fest, wer welche Ausbildungsinhalte zu vermitteln hat. Nur wenn alle Ausbildungsbeteiligten ihren Part kennen, ist die vollumfängliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte gewährleistet und der Ausbilder wird seiner Gesamtverantwortung gerecht. - WO
Festlegung der zu den Tätigkeiten gehörenden Arbeitsplatz- bzw. Abteilungsdurchläufe des Auszubildenden. Ergänzt werden diese ggf. durch weitere inner- und außerbetriebliche Lernorte wie Lehrwerkstätten, Lernbüros, inner- oder außerbetriebliche Seminare sowie Praktika bei Kooperationsbetrieben. - WIE
Beschreibung der Lehr- bzw. Lernmethode zu den jeweiligen Tätigkeiten. Beispiel: Lernen im Kontext des Tagesgeschäfts, Lernaufträge, innerbetrieblicher Unterricht, Seminare, Lehrgänge. - WANN
Die zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans gibt
- den jeweiligen Zeitrahmen (Dauer) für die Vermittlung von Lernzielen und
- den jeweiligen Zeitpunkte der Vermittlung von Lernzielen innerhalb des Ausbildungsablaufs vor.
Daraus kann der Ablauf der Ausbildung betriebsspezifisch geplant werden. Ausbildungsabschnitte sollten überschaubar sein und eine Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten.
Zu beachten ist dabei, dass
- die zeitlichen Richtwerte eingehalten werden.
- die Lernziele in sinnvoller Reihenfolge (ggf. aufeinander aufbauend) vermittelt werden.
- die Vermittlung auf die Prüfungszeitpunkte abgestimmt ist.
Die einzelnen Abschnitte können bei besonderer Leistung gekürzt werden, bei Schwächeren können sie unter Beachtung der vertraglichen Ausbildungszeit verlängert werden.
Bitte beachten Sie:
- Der Betriebliche Ausbildungsplan ist der „Regelablauf“ einer Ausbildung. Solange sich weder die betrieblichen Gegebenheiten noch die Ausbildungsverordnung ändern, kann der betriebliche Ausbildungsplan als Vorlage für die Ausbildungspläne aller Auszubildenden genutzt werden. Ggf. sind jedoch individuelle Anpassungen erforderlich, vor allem
- wenn ein Unternehmen mehrere Auszubildende einstellt und nicht alle gleichzeitig sondern nacheinander in den verschiedenen Abteilungen eingesetzt werden sollen. Dadurch ändert sich die Reihenfolge der Vermittlung.
- bei Berufen, die mit Wahlmöglichkeiten angeboten werden (Schwerpunkten, Einsatzgebieten, Wahlqualifikationen). Hier sind in Teilen jeweils andere Lernziele zu berücksichtigen.
- bei Auszubildenden mit verkürzter Ausbildungszeit, bei denen die Vermittlung der Lernziele zeitlich gestrafft werden muss. - Der Betriebliche Ausbildungsplan oder der ggf. noch weiter individuell für einen Auszubildenden angepassste Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags.
- Als Ausbilder/-in sind Sie gem. § 14 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dazu verpflichtet, den Ausbildungsverlauf anhand des Berichtshefts (Ausbildungsnachweis) zu kontrollieren und die Tätigkeiten und Lernerfolge zu dokumentieren.
- Empfehlenswert ist, dass Sie sich in regelmäßigen Abständen (wöchentlich oder monatlich) zum Feedbackgespräch mit dem Auszubildenden verabreden. Damit können Sie die Entwicklung der Ausbildung gut nachverfolgen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Lernziele umgesetzt wurden.
- Anfangs ist die Erstellung des Betrieblichen Ausbildungsplans mit Aufwand verbunden, mittelfristig stellt der Betriebliche Ausbildungsplan eine Entlastung dar und Sie können bei kurzfristiger Änderung schnell und flexibel reagieren.
- Die Pflicht zur Erstellung eines betrieblichen bzw. individuellen Ausbildungsplans ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG), wonach der Ausbildende verpflichtet ist, „die Berufsausbildung in einer der durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.“
Standardberufsbildpositionen
Bitte beachten Sie, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) am 1. November 2020 eine Empfehlung zur Anwendung der Standardberufsbildpositionen in der Ausbildungspraxis veröffentlicht. Das BiBB empfiehlt allen Betrieben und Schulen, die neuen Standardberufsbildpositionen bereits jetzt in allen Ausbildungsberufen zu vermitteln, also auch in denen, bei denen aktuell keine Neuordnung in Sicht ist.