Sach- und Fachkundeprüfungen
Arzneimittelhandel (freiverkäufliche)
Außerhalb von Apotheken dürfen nur sogenannte "freiverkäufliche Arzneimittel" vertrieben werden. Durch eine 75-minütige schriftliche Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichend Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt. Die Einzelheiten sind im Arzneimittelgesetz und in den dazu ergangenen Verordnungen geregelt.
Zur Sachkundeprüfung melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an.