Pressemitteilung der BALM zur Handwerkerausnahme

Lkw-Maut ab 3,5 t und Handwerkerausnahme ab 01. Juli 2024

Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.
Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.
Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe. Hier finden Sie die Pressemeldung zur Handwerkerausnahme vom 13.03.2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 213 KB).
Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur Handwerkerausnahme stellt Toll Collect unter www.toll-collect.de zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität.