Was Unternehmen 2025 wissen müssen
Ab dem 2. April 2025 benötigen deutsche Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Reisen ins Vereinigte Königreich. Die Kosten belaufen sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro). Die Genehmigung kann digital, beispielsweise über die UK ETA App, beantragt werden und wird in der Regel innerhalb von drei Tagen ausgestellt. Diese Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland.
Das neue Jahr im Blick
Digitalisierung, Bürokratieabbau, Barrierefreiheit, Mindestlohn und mehr: Auch 2025 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Unsere Zusammenfassung informiert über wichtige neue Regelungen für Unternehmen.
Arbeitsrecht
Mindestlohn steigt
Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Seit 2022 ist die monatliche Verdienstgrenze im Minijob dynamisch und an den jeweils gültigen Mindestlohn gekoppelt. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Somit führt die Erhöhung auch zu einer Anpassung der Minijobgrenze, die künftig von 538 Euro auf 556 Euro steigt.
Arbeitszeugnisse nun auch elektronisch möglich
Ab dem 1. Januar wird der § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geändert. Bislang mussten Arbeitszeugnisse in schriftlicher Form ausgestellt werden, während die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen war. Ab dem neuen Jahr kann das Zeugnis nun auch elektronisch übermittelt werden, sofern der Arbeitnehmer seine Zustimmung gibt.
Elternzeit - Anspruch künftig in Textform
Der Anspruch auf Elternzeit sowie auf Teilzeit während der Elternzeit kann künftig in Textform geltend gemacht werden. Bisher galt hier das Schriftformerfordernis.
Steuer- und Rechnungswesen
Neuer Basiszinssatz
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der Basiszinssatz 3,37 Prozent. Die Deutsche Bundesbank gibt den neuen Basiszinssatz zum Jahreswechsel im Bundesanzeiger und auf ihrer Website bekannt.
Wirtschaftsidentifikationsnummer für alle Erwerbstätige
Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle Erwerbstätigen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung und bleibt während der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert. Sie ersetzt nicht die Steuer- oder USt-IdNr.
Reform der Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmern mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen zu erheben. Ab 2025 können Unternehmer, die im Vorjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz erzielten, diese Regelung nutzen. Dabei darf der Umsatz im aktuellen Jahr aller Voraussicht nach nicht mehr als 100.000 Euro betragen. Die bisherigen Umsatzgrenzen von 22.000 Euro für den Vorjahresumsatz und voraussichtlich maximal 50.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr wurden entsprechend erhöht.
Verpflichtende E-Rechnungen
Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die in einem festgelegten Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. PDF-Dateien, Bilddateien oder eingescannte Papierrechnungen gelten nicht als E-Rechnung. Im neuen Jahr müssen grundsätzlich alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen betrifft grundsätzlich ebenfalls alle Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb und wird im B2B-Geschäft zur Pflicht. Kleinunternehmen nach § 19 UStG sind von der Verpflichtung zur Erstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Außerdem wird die E-Rechnungspflicht nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.
Anpassung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie beispielsweise Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten werden ab 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Für die Unterlagen der Personen oder Gesellschaften, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen (z. B. Banken) soll die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen erst mit einer Verzögerung von einem Jahr gelten.
Sozialrecht
Erweiterung des Barrierefreiheitssstärkungsgesetz (BFSG)
Was für öffentliche Einrichtungen bereits vorgeschrieben ist, wird ab dem 28. Juni 2025 auch für privatwirtschaftliche Unternehmen verbindlich: Barrierefreiheit. Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen Unternehmen dafür sorgen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen – einschließlich Online-Shops – für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen und Funktionen über verschiedene Sinneskanäle, beispielsweise durch Vorlesefunktionen oder visuelle Anpassungen wie vergrößerte Schriftgrößen und bessere Kontraste. Das Gesetz gilt unter anderem für Mobiltelefone oder Hardwaresysteme, aber auch für Webseiten, Apps, elektronische Ticketdienste oder Bankdienstleistungen. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern in Höhe von maximal 100.000 Euro.
Änderung der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte
Die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keine bzw. nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an schwerbehinderten Menschen beschäftigen, wurde mit dem Erhebungsjahr 2024 erhöht und eine weitere Stufe eingeführt. Die neuen Staffelbeträge werden erstmals im kommenden Jahr fällig. Die Meldefrist für die Unternehmen beläuft sich auf den 31. März 2025.
Beitrag zur Pflegeversicherung wird erhöht
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitrag in der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz wird somit auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Für Kinderlose erhöht sich der Beitragssatz auf 4,2 Prozent. Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern.
Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden jedes Jahr anhand der Lohnentwicklung neu festgelegt. Das darüber liegende Einkommen spielt dabei für die Berechnung der Beiträge keine Rolle. Im Jahr 2025 wird die allgemeine Renten- und die Arbeitslosenversicherung von 7.550 Euro auf 8.050 Euro im Monat erhöht. Für die gesetzliche Krankenversicherung steigt sie von monatlich 5.175 Euro im Jahr 2024 auf 5.512,50 Euro. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – auf 6.150 Euro im Monat angehoben.
Zoll & Außenwirtschaftsrecht
Änderungen bei den Zolltarifnummern
Es gibt jährlich Anpassungen aufgrund neuartiger Waren, genauerer Definitionen oder Unterscheidungen in den Warenkreisen. Hierbei wird eine Datei mit der Gegenüberstellung der neuen und alten bzw. angepassten Nummern vom Destatis zur Verfügung gestellt. Mit geänderten Zolltarifnummern gehen auch viele Folgeprozesse im Unternehmen einher, von der Anpassung der Stammdaten über die Exportkontrolle bis hin zur Ermittlung von Präferenzen.
Bürokratie-Abbau im internationalen Warenverkehr
Die Bürokratieentlastungsverordnung bringt zwei Änderungen mit sich: Die Meldeschwelle für nicht von der Extrastat erfasste Geldbewegungen aus oder in Drittländer steigt von 12.500 Euro auf 50.000 Euro. Zugleich treten verkürzte Aufbewahrungsfristen für Zollunterlagen, Buchungsbelege, Rechnungen, Lieferscheine, Frachtbriefe von acht Jahren in Kraft, bisher waren es zehn Jahre. Darüber hinaus steigen 2025 auch die Meldeschwellen für die Intrastat-Meldung auf 3 Mio. Euro für Wareneingänge und 1 Mio. Euro für Versendungen im Vorjahr. Zuvor lagen die Meldeschwellen bei 800.000 und 500.000 Euro.
Zusammenlegung der Zollämter Amberg und Weiden-Waidhaus zum neuen „Zollamt Oberpfalz“
Die zum Hauptzollamt Regensburg gehörenden Zollämter Amberg, Weiden und Waidhaus fusionieren im 1. Quartal 2025 zum neuen „Zollamt Oberpfalz“, wobei die einzelnen Standorte weiterhin erhalten bleiben. Das Zollamt Weiden zieht um in die Asylstraße 17, hier sind dann aber zollrechtlichen Warenabfertigungen (Einfuhr, Carnet) nicht mehr möglich, da keine Anfahrtsmöglichkeit für Spediteure besteht. Als Alternative kann die mobile Abfertigung (Nämlichkeitssicherung im Unternehmen) beantragt werden oder auf eines der anderen Zollämter ausgewichen werden. Für das Zollamt Regensburg-Furth im Wald entstehen vorläufig keine Änderungen.
Verkehr
Deutschlandticket wird 2025 teurer
Ab Januar soll das Deutschlandticket 58 statt 49 Euro kosten. Darauf verständigten sich die Verkehrsminister der Länder. Die Preiserhöhung soll die Kosten des Tickets finanzieren. Der Bund muss aber weiter finanziell unterstützen. Mit dem Ticket können bundesweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden, aber keine Fernzüge. Auch das rabattierte Ticket für Studierende wird voraussichtlich zum Wintersemester 2025/2026 von 29,40 auf 34,80 Euro angehoben. Die Länder können auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anbieten.
Führerscheinumtausch
Bis zum 19. Januar müssen Führerscheininhaber des Geburtsjahrgangs 1971 oder später den rosa Papier-Führerschein umtauschen. Das gilt für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Sie erhalten dann den EU-Führerschein im Kredit-Kartenformat. Dieser ist 15 Jahre lang gültig und muss dann wieder erneuert werden. Unter Punkt 4a auf der Vorderseite des Führerscheins steht das exakte Ausstellungsdatum. Für den Umtausch wird der Antrag auf Umstellung des Führerscheins benötigt, sowie ein biometrisches Passbild, der bisherige nationale Führerschein und ein gültiger Personalausweis. Der neue Führerschein kostet je Behörde ca. 25 Euro oder mehr. Bei einer zusätzlichen Verlängerung der Fahrberechtigung werden insgesamt etwa 43 Euro fällig. Weitere Voraussetzungen sind: kein bei der Bußgeldstelle hinterlegtes Fahrverbot und eine persönliche Vorsprache bei der ausstellenden Behörde. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Lenk- und Ruhezeiten
Ausweitung der Mitführungspflicht auf 1 + 56 Tage: Ab dem 31. Dezember 2024 müssen bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten Nachweise für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Kalendertage mitgeführt werden. Die bisherigen 1+28 Tage entfallen somit.
Demnach muss das Fahrpersonal ab dem 31.12.2024 Nachweise über Ihre Arbeits-, Lenk, Bereitschafts- und Ruhezeiten für den aktuellen Tag sowie die vorausgehenden 56 Tage mitführen. Diese erweiterte Mitführungspflicht zielt darauf ab, die Kontrolle von Wochenruhezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr zu intensivieren und ermöglicht es den Behörden, umfassendere Überprüfungen durchzuführen. Fahrer müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Daten für diesen Zeitraum griffbereit haben, um bei Kontrollen entsprechende Nachweise vorlegen zu können.
Reisen ins Vereinigte Königreich
Ab dem 2. April 2025 benötigen deutsche Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Reisen ins Vereinigte Königreich. Die Kosten belaufen sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro). Die Genehmigung kann digital, beispielsweise über die UK ETA App, beantragt werden und wird in der Regel innerhalb von drei Tagen ausgestellt. Diese Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland.
Gefahrgut M350 läuft aus
Eine wichtige Freistellung für Gegenstände, die bestimmte gefährliche Güter enthalten (UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548) und diese zur Reparatur, Inspektion, Entsorgung etc. befördert werden mussten, die von Deutschland 2022 initiiert und von drei Nachbarländern gezeichnet wurde, läuft am 31. Dezember 2024 ab. Die Regelung wurde nicht in das ADR 2025 aufgenommen. Betroffene Unternehmen müssen die Beförderung dieser Gegenstände ab diesem Zeitpunkt nach den Regelvorschriften des ADR durchführen.
Energie, Innovation & Umwelt
Erhöhung des CO2-Preises
Ab dem 1. Januar 2025 wird der CO2-Preis im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Betroffen sind Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel in Verkehr bringen. Die Kostensteigerung wird voraussichtlich an die Endverbraucher weitergegeben, was zu höheren Preisen für Kraftstoffe und Heizenergie führen kann.
Verpflichtende Gebäudeautomationssystem bei Nichtwohngebäude
Zum 1. Januar 2025 müssen Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage, der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage, einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW mit einem Gebäudeautomationssystem ausgestattet sein. Dabei muss das System mindestens den Automatisierungsgrad B nach der Norm DIN V 18599-11:2018-09 oder eine bessere Version erfüllen. Grundlage dieser Regelung ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024).
Ladesäulenpflicht für große Nichtwohngebäude
Ab dem Januar 2025 sind alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen dazu verpflichtet, mindestens eine E-Ladesäule bereitzustellen. Die Regelung betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude, die renoviert werden. Klein- und mittelständische Unternehmen, die ihre Gebäude selbst nutzen, sind von den neuen Vorgaben ausgeschlossen.
Neue Produktsicherheitsverordnung
Seit dem 13. Dezember 2024 gelten in der EU strengere Regeln zur Sicherheit von Verbraucherprodukten. Die neue General Product Safety Regulation (GPSR) bringt für Hersteller, Einführer, Händler, Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister neue Verpflichtungen mit sich. Diese umfassen unter anderem erweiterte Sicherheitsprüfungen, sprich vor allem vermehrte Risikoanalysen für Hersteller sowie strengere Kennzeichnungspflichten, insbesondere im Online-Handel und umfassende Überwachungs- und Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette.
Neue Richtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das ZIM ist mit jährlich 3.000 neuen Projekten eines der größten Programme der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Zum Jahreswechsel gilt auch hier eine neue Richtlinie. Diese sieht vor, dass Fördersummen deutlich erhöht werden, der bürokratische Aufwand verringert und zusätzlich vor allem junge und kleine Unternehmen stärker unterstützt werden sollen. ZIM fördert seither mit Hilfe von Zuschüssen branchen- und themenoffene F&E-Projekte als Einzel- oder Kooperationsförderungen mit wissenschaftlichen Einrichtungen, Durchführbarkeitsstudien sowie den Aufbau von Innovationsnetzwerken, sowohl im nationalen als auch internationalen Kontext.
Abgabebeschränkungen für Biozidprodukte im Handel
Zum Jahreswechsel tritt ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel- und Onlinehandel in Kraft. Bei der Abgabe muss eine Sachkunde der abgebenden Person vorliegen und ein Abgabegespräch durchgeführt werden. Ausgenommen sind Biozidprodukte, die im vereinfachten Zulassungsverfahren zugelassen wurden.
Pflicht für recycelten Kunststoff in PET-Einwegflaschen
Ab 01. Januar 2025 müssen bei der Herstellung von PET-Einwegflaschen mindestens 25 Prozent recycelter Kunststoff (Rezyklat) eingesetzt werden. Die Quote kann wahlweise pro Flasche oder in Bezug auf die Gesamtproduktion erreicht werden.
Weitere Neuerungen
Änderungen im Postgesetz
Eine ab 2025 geltende Änderung des Postgesetzes erlaubt eine längere Zustelldauer von Briefen. Die Post hat dafür einen Tag mehr Zeit. 95 Prozent der Briefe müssen in drei Tagen zugestellt werden. Bisher galt eine Zustellquote von 80 Prozent in zwei Tagen.
Abschaffung des Hotelmeldescheins für inländische Gäste
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben, sodass der Meldeschein für inländische Gäste nicht mehr erforderlich ist. Ebenso entfällt die Notwendigkeit einer digitalen Erhebung der Daten. Bezüglich der Beherbergung von Staatsbürger aus dem Ausland gilt jedoch weiterhin die Verpflichtung, dass Unterkunftsbetriebe ausländische Gäste am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben lassen müssen. Zudem müssen sie sich bei der Anmeldung zusätzlich durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes, sprich mit einem anerkannten und gültigen Pass oder einem Passersatz ausweisen. Der Meldeschein ist zwölf Monate lang aufzubewahren und muss spätestens nach weiteren drei Monaten vernichtet oder gelöscht werden.
(18.12.2024)