Region
Raumordnung und Bauleitplanung
Raumordnung
In Deutschland werden die Grundlagen für Raumentwicklung im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelt. Diese werden von den nachfolgenden Planungsebenen in Bayern mit dem Landesplanungsgesetz (BayLplG) und dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) weiter konkretisiert. Die Vorgaben werden wiederum in den Regionalplänen der Raumordnungsgebiete gebietsscharf festgelegt. Die Regionalpläne werden von den zuständigen regionalen Planungsverbänden aufgestellt. Beispielsweise werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Rohstoffen oder die Errichtung von Windkraftanlagen definiert.
Der IHK-Bezirk Oberpfalz / Kelheim erstreckt sich über folgende Planungsregionen:
- Region Regensburg (11): Stadt Regensburg, Landkreise Cham, Neumarkt i.d.OPf., Regensburg, Kelheim (ohne die der Region Landshut zugeordneten Gemeinden)
- Region Oberpfalz-Nord (6): Städte Amberg und Weiden i.d.OPf.; Landkreise Amberg-Sulzbach, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Tirschenreuth (ohne die der Region Oberfranken-Ost zugeordnete Gemeinde)
- Teile der Region Landshut (13): Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Mainburg, Volkenschwand
- Eine Gemeinde der Region Oberfranken-Ost (5): Waldershof
Raumordnungsverfahren
In Raumordnungsverfahren geht es um die grundsätzliche Frage, ob ein Vorhaben unter überörtlich raumbedeutsamen Gesichtspunkten realisiert werden kann, ob Bedenken und konkurrierende fachliche Gesichtspunkte gegen das Vorhaben sprechen, oder ob sie durch geeignete Maßnahmen ausgeräumt werden können. Das Raumordnungsverfahren schließt auch die Prüfung einer raumordnerischen Umweltverträglichkeit ein.
Die regionale Bauleitplanung hat sich den Zielen der übergeordneten Raumordnung anzupassen.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium für die städtebauliche Entwicklung von Kommunen. Dabei spielen die zwei Planungsstufen - der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan - eine wesentliche Rolle.
Im Flächennutzungsplan stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. In dieser Planungsstufe werden Vorentscheidungen getroffen, wie beispielsweise eine gewerbliche Nutzung, gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) oder Wohnnutzung weiterentwickelt werden sollen.
Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt, der damit gewissermaßen das (verbindliche) Ergebnis der konkreten Planung eines in der Regel nur kleineren Teilgebiets darstellt.
Ansprechpartner bei Fragen zu Inhalten von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind stets die jeweiligen Kommunen.
Die IHK ist nach dem Baugesetzbuch bei der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange beteiligt, sie erhält Einsichten in die kompletten Planungsunterlagen und kann Stellungnahme abgeben. In den Anhörungsverfahren vertritt die IHK sowohl die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft als auch die Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit diese dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegenstehen. Somit kann die IHK Fehlplanungen und der Entstehung von Standortnachteilen für gewerbliche Unternehmen von vornherein entgegenwirken.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei der Planung direkt oder indirekt betroffene Grundstückseigentümer oder Betriebe zu informieren. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedsunternehmen, die Veröffentlichungen bezüglich der Bauleitplanung im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde regelmäßig zu verfolgen, um zu prüfen, ob das eigene Unternehmen von neuen oder geänderten Bauleitplänen berührt wird.
Eine Übersicht über aktuell laufende Bauleitplanverfahren in der Region bietet auch das IHK-Standortportal. Hier pflegt die IHK laufende Planverfahren in den Städten und Gemeinden der Region ein, zu denen die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim als Träger Öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme aufgefordert ist, ein. Solange die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht, sind auf dieser Plattform aktuelle Planungen eingestellt. Bei öffentlicher Auslegung der Unterlagen sind auch dazu nähere Informationen enthalten.
Wenn Sie durch die Aufstellung von Bauleitplänen in Ihrer Gemeinde Ihre gewerblichen Interessen in irgendeiner Weise berührt sehen, setzen Sie sich mit der IHK in Verbindung.