Fachthemen

Adressbuchschwindel

Was können Sie tun, wenn Sie auf die Masche der Adressbuchschwindler hereingefallen sind? Hier finden Sie Muster für eine Anfechtungserklärung und weitere Tipps.
Stand: Januar 2024
Dieses Merkblatt informiert Sie über die Maschen unseriöser Adressbuchverlage und gibt Hinweise, wie Sie als Betroffener reagieren können.

1. Was ist Adressbuchschwindel?

Ein Unternehmen soll verleitet werden, ein Angebot anzunehmen zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein (Online-) Adress- / Telefon- / Branchenbuch durch die Vorspiegelung
  • eines bereits bestehenden Eintrags, der zu korrigieren ist (Versand/Vorlage von Korrekturfahnen) oder
  • eines kostenlosen Angebots oder
  • einer Verpflichtung zur Eintragung in das Verzeichnis (offizielle Aufmachung durch Verwendung hoheitlicher Symbole wie Fahnen, Sterne, Adler und Namen; Anlehnung der Aufmachung an bekannte seriöse Anbieter).
Ausgenutzt werden die Unachtsamkeit und Ungenauigkeit des Formularlesers sowie Graubereiche des Gesetzes und eine uneinheitliche Rechtsprechungspraxis der Zivil- und Strafgerichte in diesen Fällen.

2. Wie können Sie sich vor Adressbuchschwindel schützen?

Lesen Sie das Formular vor der Unterschrift vollständig und genau. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht sorgfältig geprüft haben.
Wichtig: Auch wenn „Angebot“, „gratis“, „kostenlos“, „Korrektur“ gut sichtbar auf einem Formular steht, heißt das nicht, dass sich aus dem Klein-Gedruckten nicht doch eine Kostenpflicht ergibt, die man mit seiner Unterschrift bestätigt.
Werden Sie stutzig, wenn
  • der Name des Verlages nicht deutlich erkennbar ist,
  • der Sitz des Verlages im Ausland ist,
  • nur eine (ausländische) Faxnummer ersichtlich ist; ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt ist,
  • Vertreter unangemeldet erscheinen und auf Anrufe Bezug nehmen, die tatsächlich nie stattgefunden haben,
  • im Rahmen eines Telefonats auf eine Unterzeichnung und Übersendung eines Formulars gedrängt wird.

3. Wie können Sie sich wehren, wenn Sie bereits unterschrieben haben?

Wer sich getäuscht fühlt, kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum über ein bereits bestehendes Vertragsverhältnis anfechten.
Hinweis: Die Wirksamkeit der Anfechtung ist vom jeweiligen konkreten Einzelfall abhängig und kann nicht abschließend durch uns beurteilt werden. Die Entscheidung darüber ist letztendlich den Gerichten vorbehalten.
Zugleich sollte der Vertrag hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Sie vermeiden so eine in der Regel ebenfalls im Kleingedruckten versteckte automatische Verlängerung des Vertrags.
Haben Sie bereits Geld bezahlt, fordern Sie dies zusammen mit der Anfechtung zurück.

4. Ist es sinnvoll, gegen den Adressbuchverlag zu klagen?

Nein, in aller Regel nicht: Während einige Gerichte nämlich den Schwerpunkt des Versäumnisses beim Unterzeichner sehen, weil dieser nicht genau gelesen habe, was er unterschreibt, reagieren andere Gerichte sehr empfindlich auf die oben beschrieben Formulare und sehen darin einen bewussten Versuch der Täuschung der Adressaten. Erstere verpflichten die Unterzeichner zur Zahlung der „vereinbarten“ Entgelte. Letztere lassen die Adressbuchverlage mit ihren Zahlungsklagen ins Leere laufen. So entsteht eine „Pattsituation, weshalb in der Regel beide Parteien vermeiden, eine gerichtliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen.

5. Muster für eine Anfechtungs- und Kündigungserklärung

Hier finden Sie Mustertexte für eine Vertrags-Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und vorsorglicher Kündigungserklärung:

Muster 1: Täuschung

Sie wissen, dass Sie einen Vertrag (z. B. auf einem Formular oder am Telefon) geschlossen haben, fühlen sich aber getäuscht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in …. [hier einfügen, wie der Anbieter auf Sie zugegangen ist. Beispiele:]
  • … Ihrem Formularschreiben vom ...
  • … Ihrem Anruf vom ... durch Herrn/Frau ……….
  • … Ihrer Aussage durch Ihren Vertreter ... (Name) am …….. in ….... (Ort)
haben Sie in fälschlicherweise und wettbewerbswidriger Weise den Eindruck vermittelt, dass es sich um einen … [Hier sollten Sie kurz andeuten, weshalb Sie sich getäuscht fühlen oder aber einem Irrtum erlegen sind. Beispiele:]
  • … bereits bestehenden und lediglich zu korrigierenden
  • … zu verlängernden
  • … kostenlosen
Eintrag in das (bekannte) Branchenverzeichnis ... / in ein behördliches Register, für das eine Eintragungspflicht besteht, handelt.
Ich fechte deshalb meine Erklärung vom ... an. Vorsorglich erkläre ich ferner die Kündigung des Vertrages zum Ende der Vertragslaufzeit.
Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen. [Alternativ, falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben:] Ich fordere Sie auf, die von mir geleistete Zahlung in Höhe von ... Euro bis zum .... auf mein Konto .... zurückzuerstatten.

Muster 2: Sie haben keine Erinnerung

Der Anbieter behauptet, Sie hätten (z. B. im Internet oder am Telefon) einen Vertrag abgeschlossen. Daran können Sie sich aber nicht erinnern:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom .......... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer […-]Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich mit Ihrem Unternehmen keinen wirksamen – zumindest aber keinen kostenpflichtigen – Vertrag abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem solchen Vertragsschluss gekommen sein soll.
Darüber hinaus habe ich bei einer Recherche im Internet festgestellt, dass… [hier evtl. kurz andeuten, was nicht gestimmt hat, z. B.:]
  • … die Identität des Anbieters nicht stimmt,
  • … der Inhalt der Leistung nicht richtig dargestellt ist,
  • … der Preishinweis versteckt ist,
  • … der Eindruck erweckt wird, es handle sich um einen… [hier Ihren Eindruck ergänzen, zum Beispiel:]
    • … bereits bestehenden und lediglich zu korrigierenden
    • … zu verlängernden
    • … kostenlosen
Eintrag in das (bekannte) Branchenverzeichnis …. / in ein behördliches Register, für das eine Eintragungspflicht besteht.
Den angeblich geschlossenen Vertrag fechte ich deshalb rein vorsorglich an. Hilfsweise kündige ich ferner den angeblich geschlossenen Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit.
Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen. [Alternativ, falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben:] Ich fordere Sie auf, die von mir geleistete Zahlung in Höhe von ... Euro bis zum .... auf mein Konto .... zurückzuerstatten.

6. Tipps zur Anfechtungs- / Kündigungserklärung

  • Rufen Sie bei Ihrer IHK an, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um einen unseriösen Anbieter handelt.
  • Senden Sie Ihre Anfechtungs- / Kündigungserklärung im Original und / oder per Telefax an den Adressbuchverlag.
  • Bewahren Sie die Kopie und den Zusendungsnachweis (bspw. Faxprotokoll oder Einschreiben/Rückscheinkarte) aus Beweisgründen unbedingt auf.
  • Liegt die Zahlung erst wenige Tage zurück, können Sie zudem unter Umständen Ihren Überweisungsauftrag noch stornieren. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach.
  • Anwaltliche Hilfe ist in der Regel erst notwendig, wenn trotz der Anfechtung der Betrag gerichtlich geltend gemacht wird.

7. Was passiert, wenn Sie angefochten bzw. gekündigt haben?

Nach unseren bisherigen Erfahrungen mit unseriösen Adressbuchverlagen bestehen diese auch nach der Anfechtung und / oder Kündigung weiter auf Zahlung ihrer Forderungen.
  • Die Betroffenen erhalten Hinweise auf die aus Sicht der unseriösen Adressbuchverlage geltende Rechtslage, alte Urteile zugunsten der Adressbuchverlage und Mahnungen bis hin zu sehr aggressiven Mahnschreiben, die oft über Jahre hinweg mit längeren Unterbrechungen verschickt werden.
  • Inkassobüros und / oder Rechtsanwälte werden von den Verlagen eingeschaltet.
  • Klage und Mahnbescheid werden angedroht.
  • Gerichtliche Mahnverfahren werden eingeleitet.
  • Negative Schufa-Eintragungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden angedroht.
  • Wer dem Mahnbescheid widerspricht, erhält u. U. die Aufforderung den Widerspruch zurückzunehmen. Wird der Widerspruch nicht zurückgenommen, wurden in manchen Fällen Vergleichsangebote vorgelegt.

Tipps:

  • Gehen Sie nicht auf Vergleichsangebote der unseriösen Adressbuchverlage ein, die häufig verschickt werden, wenn die Betroffenen den Vertrag angefochten haben.
  • Lassen Sie sich nicht durch die hohen „Folgekosten“ beeindrucken, die in Mahnschreiben aufgelistet werden, z. B. Inkassokosten. In der Regel wird dadurch nur eine weitere Drohkulisse aufgebaut, die die Betroffenen zur Zahlung bewegen soll.
  • Oft verläuft die Angelegenheit im Sand, weil es den unseriösen Anbietern häufig nur darauf ankommt, die Betroffenen unter Druck zu setzen, damit diese Zahlungen leisten. Eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen solche Anbieter oft.
  • Lassen Sie sich nicht von Drohungen einschüchtern, die teilweise die Rechtslage falsch wiedergeben, z. B. Androhung eines Schufa-Eintrags oder sofortiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Achtung: Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Aussagen dazu, wie einzelne unseriöse Adressbuchverlage sich künftig oder im konkreten Einzelfall verhalten werden, sind uns ebenso wenig möglich wie Aussagen dazu, wie sich die Gesetzeslage und Rechtsprechung in diesem Bereich entwickeln werden.
Oft lohnt es sich aber, die Sache einfach „auszusitzen“, indem man zwar die Anfechtung erklärt, aber auf weitere Schreiben und Drohungen der Anbieter nicht mehr reagiert. Wer den längeren Atem und die Nerven dazu hat, ist oft im Vorteil, weil die Forderung letztendlich nicht gerichtlich geltend gemacht wird. Reagieren müssen Sie aber auf jeden Fall dann, wenn Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten. Beides wird Ihnen jedoch direkt vom Gericht zugestellt, nicht über ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt.

8. Was können Sie noch tun?

Unseriöses Verhalten eines Adressbuchverlages kann im konkreten Einzelfall wettbewerbsrechtliche, gewerberechtliche aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Informieren Sie:
Recherchieren Sie im Internet und versuchen Sie, möglichst viele Informationen über den unseriösen Anbieter herauszufinden. Oft finden sich auch Erfahrungsberichte anderer Betroffener. Auch die Frage, ob ein Adressbuchschwindler tatsächlich seine Forderungen gerichtlich geltend macht, kann man teilweise anhand der Erfahrungsberichte beantworten.

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.