Sustainable Finance
Ende Januar 2025 stellte die EU-Kommission den „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vor. Mit dieser Initiative verfolgt die Kommission das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und langfristig nachhaltigen Wohlstand sicherzustellen.
Im Rahmen dieser Initiative wurde am 26. Februar das sogenannte Omnibus-Paket veröffentlicht. Dieses Paket soll „weitreichende Vereinfachungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Finanzwesen [CSRD], Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit [CSDDD], EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichssystem [CBAM] sowie europäische Investitionsprogramme“ ermöglichen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und effizienter gestalten
Die wesentlichen Änderungsvorschläge im Bereich der EU-Taxonomie umfassen:
Im Rahmen dieser Initiative wurde am 26. Februar das sogenannte Omnibus-Paket veröffentlicht. Dieses Paket soll „weitreichende Vereinfachungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Finanzwesen [CSRD], Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit [CSDDD], EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichssystem [CBAM] sowie europäische Investitionsprogramme“ ermöglichen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und effizienter gestalten
Die wesentlichen Änderungsvorschläge im Bereich der EU-Taxonomie umfassen:
-
Eine Begrenzung der Berichtspflicht auf die größten Unternehmen gemäß der CSRD-Kriterien
(mehr als 1.000 Beschäftigte sowie entweder ein Umsatz von über 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro). -
Vereinfachung der komplexesten Anforderungen zur „Vermeidung erheblicher
Beeinträchtigungen“ (Do No Significant Harm), insbesondere im Hinblick auf Umweltverschmutzung durch den Einsatz von Chemikalien. -
Einführung einer finanziellen Mindestschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung,
wodurch die Zahl der Meldebögen um etwa 70 % reduziert würde. -
Anpassung der Green Asset Ratio (GAR), dem zentralen Leistungsindikator für Banken:
Künftig können Risikopositionen aus dem GAR-Nenner ausgeschlossen werden, sofern sie sich auf Unternehmen beziehen, die nicht unter den zukünftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen.
Wie geht es weiter?
Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament sowie dem Rat zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderungen an CSRD, CSDDD und CBAM treten in Kraft, sobald sich die Mitgesetzgeber auf die Vorschläge geeinigt haben und diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.
Weiterführende Informationen können Sie bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland nachlesen.
1. Was versteht man unter Sustainable Finance?
Sustainable Finance, oder nachhaltige Finanzwirtschaft, bezeichnet die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Es geht darum, Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, um sowohl ökologische als auch soziale Risiken zu reduzieren und langfristig eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu fördern.
Zentrale Merkmale von Sustainable Finance:
- Integration von ESG-Kriterien:
Finanzakteure berücksichtigen Umweltfaktoren (z.B. Klimawandel, Ressourcenverbrauch), soziale Faktoren (z.B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte) und Governance-Faktoren (z.B. Unternehmensführung, Transparenz) bei ihren Entscheidungen. - Förderung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten:
Sustainable Finance zielt darauf ab, Investitionen in Unternehmen und Projekte zu lenken, die einen positiven Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten (z.B. erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltiger Infrastruktur oder sozialverträglicher Wohnraum) - Risikomanagement
Nachhaltigkeitsrisiken (z. B. Klima-/Umweltrisiken, soziale Konflikte, Korruption) werden als finanzielle Risiken verstanden und entsprechend berücksichtigt. - Transparenz und Berichterstattung
Unternehmen und Finanzinstitute sind zunehmend verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsaspekte in Ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten
Sustainable Finance soll dazu beitragen, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu fördern, indem finanzielle Mittel gezielt in nachhaltige Projekte und Unternehmen gelenkt werden und gleichzeitig finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen minimiert werden.
2. Was bedeutet die Taxonomie?
Die EU-Taxonomie, ist ein zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Sie fungiert als Klassifikationssystem, das klare Kriterien festlegt, ob eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele der EU leistet, ohne gleichzeitig andere Umweltziele erheblich zu beeinträchtigen. Dies schafft Transparenz und Klarheit für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger.
Die sechs EU-Umweltziele sind:
Die sechs EU-Umweltziele sind:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Eine wirtschaftliche Aktivität gilt als nachhaltig, wenn sie
- Einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leistet, z. B. durch CO₂-Reduktion.
- Keinen erheblichen Schaden für andere Umweltziele verursacht ("Do No Significant Harm"-Prinzip).
- Mindestanforderungen an soziale und Governance-Standards erfüllt (z. B. Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte).
Um Nachhaltigkeit bewerten zu können, wurden für die einzelnen Wirtschaftsbereiche technische Screening-Kriterien entwickelt, an Hand derer beurteilt werden kann, ob die jeweilige Aktivität nachhaltig ist oder nicht. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Grenzwerte für CO2- oder andere Emissionen einzelner Produktionsbereiche.
Für die ersten beiden Ziele - Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel - stehen seit dem 21. April 2021 die Kriterien fest, an denen für jede einzelne Tätigkeit bemessen wird, ob und inwieweit sie als „nachhaltig“ gilt. Hierzu werden in Anhängen von mehreren hundert Seiten detaillierte und meist quantitative Bewertungsmaßstäbe für die Nachhaltigkeit von etwa hundert Wirtschaftsaktivitäten festgelegt. Diese ersten beiden Ziele werden ab 2022 Anwendung finden. Für die weiteren vier Ziele wurde am 27. Juni 2023 ein weiterer delegierter Rechtsakt erlassen und am 21. November 2023 im Amtsblatt veröffentlicht - er findet ab 2024 Anwendung.
3. Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
Im Rahmen von Sustainable Finance zeichnen sich aktuell drei Handlungsfelder ab, die dazu führen, dass sich alle Unternehmen zukünftig verstärkt mit dem Thema einer nachhaltigen Berichterstattung auseinander setzen müssen.
- Verpflichten neue Gesetze und Verordnungen Unternehmen direkt und unmittelbar zu einer nachhaltigen Berichterstattung. So müssen größere, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die unter den Anwendungsbereich der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie fallen, ab 2022 in ihrem Lagebericht angeben, inwiefern ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2021 den neuen Taxonomie-Kriterien entsprachen.
- Es ist zu erwarten, dass große Unternehmen die neuen Anforderungen in der Berichtspflicht in der Lieferkette weitergeben. Für Unternehmen, die nicht direkt unter den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung oder der CSR-Richtlinie fallen, bedeutet dies mittelbar ebenfalls Auskunft über ihre Tätigkeiten mit Blick auf Nachhaltigkeits-Kriterien geben zu können.
- Banken sind in diesem Kontext angehalten, Nachhaltigkeitsrisiken, inklusive Klimarisiken und Risiken aus dem Übergang in eine nachhaltige Wirtschaft, in angemessener Weise zu berücksichtigen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass Banken, Kreditinstitute und Versicherungen verstärkt Kundebeziehungen auf Transformationsrisiken hin überprüfen und entsprechende Berichte von Unternehmen bei der Unternehmensfinanzierung einholen werden. Im schlimmsten Fall werden an Betriebe, deren Geschäftszweck die oben benannten Ziele nicht eindeutig befördert, keine Kredite mehr vergeben.
Abzusehen ist bereits, dass europäische und nationale Förderprogramme an den Kriterien der Taxonomie ausgerichtet werden. Auch in zukünftigen Gesetzgebungen sind Verweise auf die Taxonomie zu erwarten.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass alle Unternehmen zukünftig Angaben zur Nachhaltigkeit ihres Unternehmens machen können müssen. Unternehmen die sich frühzeitig darauf einstellen haben die Chance neue Kunden zu gewinnen, die sich abzeichnenden Bürokratiekosten zu begrenzen und gute Konditionen bei der Unternehmensfinanzierung zu erzielen.
4. EU-Taxonomie-Navigator: Hilfestellung für Unternehmen
Die EU-Kommission bietet auf ihrer Website den sog. EU Taxonomie Navigator inklusive EU Taxonomie Kompass an. Unternehmen sollen hiermit einfacher herausfinden, was speziell sie in ihrer Branche zu berichten haben.
Der EU Taxonomie Navigator ermöglicht den Nutzern zu überprüfen, welche Aktivitäten in der EU-Taxonomie enthalten sind (taxonomiefähige Aktivitäten), zu welchen Zielen sie wesentlich beitragen und welche Kriterien sie erfüllen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass Mindestgarantien (Sozialstandards) erfüllt sein müssen, damit eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomisch ausgerichtet angesehen werden kann. Der EU Taxonomie Navigator soll auch die Integration der Kriterien in Unternehmensdatenbanken und andere IT-Systeme erleichtern. Neben der Onlinenutzung des EU Taxonomie Kompass werden dazu auf der Website der EU-Kommission verschiedene Download-Möglichkeiten angeboten.
Der EU Taxonomie Kompass bietet letztendlich eine visuelle Darstellung des Inhalts der EU-Taxonomie.