Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Sofortprogramm für Erleichterungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben ein „Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)“ angekündigt. Das Sofortprogramm sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die kurzfristig durch Weisung an das BAFA operationalisiert werden. Ziel ist die Entlastung von Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, die indirekt durch die Lieferkette durch das Gesetz betroffen sind.
Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:
- Entlastung von Zulieferern bzw. indirekt betroffene kleine und mittlere Unternehmen durch die Erstellung von Mustervertragsklauseln und standardisierten Fragebögen sowie zusätzliche Klarstellungen durch das BAFA
- Konkretisierung des gesetzlich verankerten risikobasierten Ansatzes bzw. des Angemessenheitsprinzips zur Vermeidung einer „Übererfüllung“ der Anforderungen durch Unternehmen und damit einer Entlastung von nicht risikobasierten Zulieferern/KMU
- Unterstützung für Brancheninitiativen und vermehrtes Pooling von Audits
- Orientierung zu Standards und Zertifizierungen
- Vertiefter Austausch mit der Wirtschaft
Als kurzfristiges Maßnahmenpaket ergänzt es die Vorbereitungen der Bundesregierung zur Anpassung des LkSG an die EU-Lieferkettenrichtlinie, die in der am 5. Juli 2024 beschlossenen Wachstumsinitiative noch für diese Legislaturperiode angekündigt wurde.