Sorgfaltspflichten von Unternehmen
EU-Richtlinie veröffentlicht
Die EU-Richtlinie 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten (CS3D) von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit wurde am 5. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt nun 20 Tage später in Kraft.
Die Bundesregierung kündigte an, die EU-Lieferkettenrichtlinie noch in dieser Legislaturperiode durch Änderung des bestehenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) „so bürokratiearm wie möglich“ umsetzen zu wollen.