Umsetzungsfrist startet

EU-Lieferkettengesetz beschlossen

Das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainablitity Due Diligence Directive, CSDDD, CS3D) ist mit der Verabschiedung durch den Rat der EU am 24. Mai 2024 Fakt. Es soll große Unternehmen dazu verpflichten, entlang ihrer sogenannten Aktivitätenkette negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu mildern oder zu verhindern. Die Richtlinie tritt  20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt zwei Jahre.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) fordert in einer aktuellen Pressemitteilung die Aussetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und warnt vor einer Überforderung der deutschen Unternehmen.