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Was bedeutet das Lieferkettengesetz für KMU?

Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar vom LkSG betroffen, allerdings ist davon auszugehen, dass die Sorgfaltspflichten weitergereicht werden und Großbetriebe entsprechende Informationen und Vereinbarungen von ihren Zulieferbetrieben einfordern. Denn verpflichtete Unternehmen müssen ihre Zulieferer in die Risikoanalyse einbeziehen.
Rechnen Sie ...
  • mit einer angepassten Vertragslandschaft sowie neuen oder überarbeiteten Verhaltenskodizes,
  • mit steigenden Kundenanfragen zu Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsthemen in Ihrem Unternehmen und ihrer Lieferkette.
  • Auch die Weitergabe der Anforderungen in die vorgelagerte Lieferkette kann von Ihnen (vertraglich) verlangt werden.
Wichtig
  • Werden Daten von Ihnen angefordert, ist es wichtig, auf die Begründung zu achten. Es muss explizit ein Zusammenhang zum LkSG aufgeführt werden.
  • KMU sollte darauf achten, ihre Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
  • Verpflichtete Unternehmen dürfen ihre Pflichten nicht auf den Zulieferer abwälzen, also beispielsweise verlangen, eine eigenen Risikoanalyse durchzuführen.
  • Sie dürfen auch nicht fordern, dass der Zulieferer pauschal zusichert, dass es in seiner Lieferketten keine menschenrechtlichen Probleme gibt.
Wie sollten sich KMU verhalten?
  • Sie sollten vertraglich nicht pauschal zusichern, dass alle Vorgaben des LkSG im Betrieb eingehalten werden.
  • Werden vom verpflichteten Unternehmen Maßnahmen von Ihnen verlangt, sollte eine konkrete Begründung vorliegen.
  • Dies gilt auch, wenn Maßnahmen zur Abhilfe verlangt werden. Auch hier sollte dafür eine konkrete Begründung mit Bezug zum Lieferkettengesetz vorliegen.
  • Unterbreiten Sie einen Vorschlag, wie mit den Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen umgegangen wird.
Ausführliche Informationen über die Zusammenarbeit mit verpflichteten Unternehmen stellt das BAFA in der Handreichung "Zusammenarbeit in der Lieferkette - Fragen und Antworten für KMU" zur Verfügung.
Auch der "Vorbereitungs-Check LkSG" erläutert, was kleine und mittlere Unternehmen über das neue Gesetz wissen sollten und was sie als Zulieferer tun können, um sich darauf vorzubereiten. Der Check ist Teil der BIHK/LfU Handlungshilfe Nachhaltige Lieferkette für KMU im Umwelt- und Klimapakt Bayern.