Nachhaltigkeitsbericht

CSRD-Berichtspflichten

Viele Unternehmen veröffentlichen bereits heute freiwillig regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht. Andere sind längst per Gesetz verpflichtet, einen nicht finanziellen Bericht zu erstellen, der sich unter anderem auch auf bestimmte Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange bezieht. Aktuell ist jedoch lediglich vorgegeben, welche Informationen die Unternehmen aufnehmen müssen. Die Unternehmen können bisher selbst entscheiden, welchen Standard sie dafür wählen. Diese Flexibilität endet nun für Unternehmen, die künftig den erweiterten Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Darüber hinaus werden in Zukunft wesentlich mehr Unternehmen von der direkten Berichtspflicht betroffen sein.

Welche Unternehmen sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtsstandards betroffen?

Europa hat sich für einheitliche europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entschieden. Diese Standards werden für alle Unternehmen verbindlich sein, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Nach der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) haben künftig die bereits heute zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen weitaus ausführlicher zu berichten. Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weitet den Anwendungsbereich deutlich aus und sieht unterschiedliche Zeitpunkte für die erstmalige umfangreichere Berichterstattung vor.

Betroffene Unternehmen:

alle großen Unternehmen, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung,
wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
  • Mehr als 250 Beschäftigte
  • Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatz über 50 Millionen Euro
alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen
als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die zwei der drei Merkmale nicht überschreiten:
  • 10 Beschäftigte
  • 450.000 Euro
  • 900.000 Euro

Welche Unternehmen sind wann davon betroffen?

  • Unternehmen, die bereits der NFRD* unterliegen ab 1. Januar 2024
    (Erste Berichterstattung 2025)
  • alle weiteren großen Unternehmen, ab 01. Januar 2025
    (Erste Berichterstattung 2026)
  • börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen ab 01. Januar 2026
    (Erste Berichterstattung 2027)
Diese kapitalmarktorientierten KMU können für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2028 beginnen, beschließen, auf einen Nachhaltigkeitsbericht zu verzichten und müssen dies jedoch begründen.

* NFRD = Non-Financial Reporting Directive (bereits bestehende EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung)
Damit berichtspflichtige Unternehmen ihrer gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichtspflicht nachkommen können, müssen sie ihre Zulieferer, Geschäftspartner auffordern, die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dadurch sind auch viele kleine und mittlere Unternehmen von der Berichtspflicht indirekt betroffen.

Inhalte

Zusätzlich zur doppelten Materialität müssen berichtspflichtige Unternehmen die grünen Finanzkennzahlen der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) beachten und darstellen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens sowohl in Bezug auf Umsatz als auch Investitions- und Betriebsausgaben mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die im Sinne der Verordnung als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind.

EU-Standards

Berichtsinhalte und -struktur werden mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsstandards ("European Sustainability Reporting Standards", ESRS) standardisiert. Die Standards werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt. Das erste Set der ESRS wurde am 30. Juli 2023 von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte verabschiedet. Einen Überblick über die Eckpunkte der ESRS finden Sie hier zum Download. Für 2024 sind Nachhaltigkeitsberichtsstandards für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt. Zum einen ein verpflichtender Standard für kapitalmarktorientierte KMU (LSME). Zum anderen ein freiwillig anwendbarer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht-kapitalmarktorientierte KMU (VSME). Die ursprünglich auch für 2024 angekündigten sektor-spezifischen Standards erscheinen laut Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission hingegen voraussichtlich erst 2026.
Die EU-Kommission hat am 31. Juli 2023 den delegierten Rechtsakt zum ersten Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Die vorgesehenen sektoralen europäischen Berichtsstandards sowie der Standard für kapitalmarktorientierte KMU sind bis 30.06.2024 von der Kommission zur Verfügung zu stellen.

Format

Berichtspflichtige Unternehmen werden verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen für das vorliegende Geschäftsjahr im Lagebericht darzustellen und mit einem digitalen Tagging zu versehen. Die Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsbericht gesondert zu veröffentlichen wird nicht mehr bestehen.

Prüfung

Es besteht eine Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Zunächst ist die Prüfung "zur Erlangung begrenzter Sicherheit" und später "zur Erlangung hinreichender Sicherheit" durchzuführen.

Verantwortung

Das Management wird aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll so auf den ‎Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet werden ‎Weiterhin ist der Aufsichtsrat verantwortlich für die Überwachung der Berichterstattung.‎

Mit der Webinarreihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung" bieten die bayerischen IHKs einen umfassenden Überblick über die neuen Vorgaben.

Die Standards: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die EU-Kommission hat am 31. Juli 2023 den delegierten Rechtsakt zum ersten Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht.
  • Wer muss sie beachten?
    Unternehmen, die gemäß der CSRD berichtspflichtig sind (vgl. oben).
  • Wann müssen die Standards beachtet werden?
    Dies hängt unmittelbar mit der Berichtspflicht zusammen. Die Anwendung der neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in drei Stufen vorgesehen. Die ersten Unternehmen müssen bereits 2025 über das Geschäftsjahr 2024 entsprechend der neuen Standards berichten.
  • Wie genau sehen die Standards aus?
    Hier unter Annahme durch die Kommission finden Sie die Standards in deutscher Sprache.

Der Weg zum Nachhaltigkeitsbericht

Erstanwender benötigen zunächst einen Überblick darüber, welche Berichtsstandards es zu erfüllen gilt. Ausführliche Leitlinien und damit eine Orientierung zu den entsprechenden Berichtsstandards erhält man u.a.
  • Die neue LfU/BIHK Handlungshilfe „10 Schritte zur CSRD“ bietet eine Schritt für Schritt Anleitung zur Umsetzung der neuen Vorgaben der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Neben einem Überblick über die neuen Anforderungen stellt die Handlungshilfe Tipps zur Umsetzung, praktische Beispiele und Checklisten zum Abhaken bereit. Es handelt sich um ein kostenfreies Angebot im Umwelt- und Klimapakt Bayern, das vom Infozentrum UmweltWirtschaft im LfU gemeinsam mit den bayerischen IHKs entwickelt wurde.
  • Zusätzlich wurde für alle, die erstmals nach den neuen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards berichten wurde von der EFRAG eine Q&A Plattform ins Leben gerufen.
  • Unternehmen, die bereits nach einem freiwilligen Berichtsstandards berichten, finden auch ausführliche Informationen auf den jeweiligen Websites. So stellt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex beispielsweise in der Orientierungshilfe für Einsteiger die zentralen Schritte zur erfolgreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach DNK vor und hat angekündigt, die ESRS in den DNK zu integrieren. Auf den Seiten der Global Reporting Initiative finden Sie ein eigenes Resource Center, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen unterstützen soll.
  • Auch die IHK-Organisation hat in Zusammenarbeit mit VBA und Deloitte den Leitfaden In fünf Schritten zum Erfolg: Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU auf den Weg gebracht, der die geplanten Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Kommission erläutert und die Schritte hin zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung vorstellt.
  • Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist oftmals ein bestehendes Umweltmanagementsystem und die entsprechende Berichterstattung der Ausgangspunkt für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über die EMAS-Umwelterklärung werden beispielsweise bereits viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards abgedeckt. Weitere Informationen zum Zusammenspiel des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements finden Sie im EMAS-Leitfaden der bayerischen IHKs und auf der Ratgeberseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.
  • bei der Global Reporting Initiative (GRI), zudem finden Sie hier ein eigenes Resource Center, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen unterstützen soll.
  • Webinare der IHK-Akademie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Auszeichnungen der Webinarreihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung" der bayerischen IHKs bieten einen umfassenden Überblick über die neuen Vorgaben: