CE-Kennzeichen
Produktsicherheit und CE
Ziel des Europäischen Binnenmarktes ist es, einen freien Verkehr von Waren zu gewährleisten. Dazu legt die EU für bestimmte Produkte wesentliche Anforderungen an die Sicherheit, Gesundheit, Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz fest. Die Einhaltung wird mit dem CE-Kennzeichen bestätigt.
Mit dem CE-Kennzeichen darf ein Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EU-Mitgliedsstaaten, EFTA-Mitgliedsländer Island, Norwegen und Lichtenstein sowie in der Türkei – bereitgestellt werden. CE-Kennzeichen befinden sich auf zahlreichen Produkten, z.B. auf Maschinen, Elektrogeräten, Medizinprodukten und auch Spielzeugen.
Produkte, für die es keine spezifischen CE-Vorschriften gibt, müssen ebenso Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dafür gilt in der EU ab 13.12.2024 die Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR). Sie löst die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 ab, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) umgesetzt wurde.
Kontakt
Michael Vogel
Referent Innovation