Fördermittel
WIPANO - Patente und Normen
Förderschwerpunkt: Patentierung-Unternehmen
Gefördert wird die Unterstützung von KMU während des gesamten Prozesses der Schutzrechtsanmeldung durch qualifizierte externe Dienstleister.
Modul 1 – Förderung von Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung
Förderfähige Leistungen:
- Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
- Stand-der-Technik-Recherchen (inkl. Prüfung auf Neuheit)
- Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachmeldungen
- Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachmeldungen
- Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z. B. Anmeldestrategie)
Modul 2 – Kosten-Nutzen-Analyse und Aktivitäten zur Verwertung von Patent- und Gebrauchsmustern
Förderfähige Leistungen:
- Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
- Marken- und Designanmeldungen
- Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
- Ausgaben für rechtliche Beratung im Zuge einer Verwertung (z. B. Ausarbeiten von Lizenzverträgen)
- Patentrechtsschutzversicherung
- Erarbeitung Marketingkonzept für die Verwertung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Mitarbeitern, die in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent- oder Gebrauchsmuster angemeldet, sowie keine WIPANO-Patentierungsförderung erhalten haben.
Wie wird gefördert?
Sämtliche förderfähige Leistungen sind kostenpflichtig durch externe Dienstleister zu erbringen. Kostenlos durchgeführte Leistungen können nicht anerkannt werden.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt.
Wie hoch ist die die Förderquote und Höhe der Förderung?
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %.
Die Höhe des Zuschusses ist auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
- Modul 1: bis zu 10.000 Euro
- Modul 2: bis zu 6.000 Euro
Was sind wichtige Fördervoraussetzungen?
Für die Förderfähigkeit der Ausgaben von Modul 1 ist zwingend einen Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen.
Modul 2 ist optional und kann nur abgerechnet werden, wenn Modul 1 (Beratung, Stand-der-Technik-Recherche, Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung) vollständig durchgeführt wurde. Für Modul 2 muss ein externer Dienstleister beauftragt werden.
Wie lange darf ein Projekt laufen?
Die Laufzeit beantragter Förderprojekte beträgt maximal 24 Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Förderschwerpunkt: Normung – Unternehmen
Wer ist antragsberechtigt?
Unterstützt werden Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100 Mio. Euro, die sich in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen.
Voraussetzung ist, dass ein antragstellendes Unternehmen in den letzten drei Jahren nicht bereits in dem im Förderantrag bezeichneten Gremium mitgearbeitet hat.
Wie hoch ist die Förderquote und die Höhe der Förderung?
Die Förderquote beträgt bis zu 70 %. Der maximale Zuschuss beträgt 45.000 Euro.
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbarem Zuschuss.
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbarem Zuschuss.
Was wird gefördert?
Es werden Reiskosten im Rahmen der Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsgremien anerkannt.
Personeller Aufwand wird als pauschalierter Festbetrag (Personalkostenpauschale) anerkannt. Diese Pauschale beträgt pro Sitzungsteilnahme bei:
Präsenzsitzungen
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Virtuelle Sitzungen
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nationalen Normungsgremien
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1.000 Euro
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500 Euro
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europäische Normungsgremien
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1.500 Euro
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750 Euro
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internationale Normungsgremien
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2.000 Euro
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1.000 Euro
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Die Zuwendung für Reisekosten und Personalaufwand beträgt zusammen höchstens:
- 5.000 Euro bei nationaler Gremienarbeit
- 25.000 Euro bei europäischer oder internationaler Gremienarbeit
Darüber hinaus wird folgendes gefördert:
- Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements, Normungsrecherchen mit bis zu 5.000 Euro
- Ausgaben für die Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDI SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung mit bis zu 10.000 Euro.
Was sind wichtige Fördervoraussetzungen?
Die Mitarbeit in einem Gremium kann auch durch externe, fachlich geeignete Dritte erfolgen, die vom Antragsteller konkret projektbezogen beauftragt sind.
Ein Unternehmen kann nur für die Teilnahem an bis zu maximal zwei Normungs- und Standardisierungsgremien zeitgleich gefördert werden.
Wie lange darf das Projekt laufen?
Die Laufzeit beantragter Förderprojekte beträgt maximal 24 Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Förderschwerpunkt: Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
- öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderquote und die Höhe der Förderung?
Die Zuwendungshöhe je Verbundpartner ist auf 200.000 Euro beschränkt.
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Für KMU kann die Quote unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 80 % steigen.
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Für KMU kann die Quote unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 80 % steigen.
Die Quote für Forschungseinrichtungen beträgt 85 %.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Was wird gefördert?
Es werden Projekte gefördert, die neue Erkenntnisse der Forschung im gesamtwirtschaftlichen Interesse in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Projektziel muss mindestens ein Normungs- oder Standardisierungsauftrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene sein.
Förderfähig für Unternehmen sind projektbezogene Kosten.
Was sind wichtige Fördervoraussetzungen?
Gefördert werden nur Projekte mit mindestens einer Hochschule oder öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtung und Unternehmen. Auf die Hochschule oder die Forschungseinrichtung dürfen nicht mehr als 70 % der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Verbundpartner entfallen.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wie lange darf das Projekt laufen?
Die Laufzeit beantragter Förderprojekte beträgt maximal 24 Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.