Fördermittel

Bayerisches Technologieförderungsprogramm (BayTP+)

Der Freistaat unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mittelständischer Unternehmen im Bereich der allgemeinen Technologien.
Das Vorhaben muss der experimentellen Forschung zuzuordnen sein. Das Projekt muss sich durch einen über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgehenden Innovationsgehalt auszeichnen und seine Durchführung muss mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden, gleichwohl aber technisch machbar sein.
Gefördert werden
  • Vorhaben zur Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen
  • standortrelevante Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind
  • Vorhaben zur Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.
Beantragt werden können
  • Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Mitarbeitern (im Unternehmensverbund)
  • standortrelevante Technologievorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Die Förderung wird für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens und beträgt grundsätzlich bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen.
Standortrelevante Technologievorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 1 Million EUR betragen.
Ansprechpartner
Projektträger Bayern: Hotline 0800 0268724 , kontakt@projekttraeger-bayern.de
Die Richtlinie finden Sie bei Bayern.Recht und weitere Informationen beim Projektträger Bayern.