Förderprogramm
Jetzt noch Forschungszulage für F&E-Projekte aus dem Jahr 2020 sichern
Die Steuerliche Forschungsförderung (auch Forschungszulage genannt) kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland rückwirkend bis 2020 beantragt werden. Anträge für F&E-Projekte, die im Jahr 2020 gestartet sind, müssen bis 23. Dezember 2024 eingereicht werden.
Die Festsetzungsfrist der Forschungszulage beträgt vier Jahre. Daher sollten Unternehmen jetzt handeln, um sich die Förderung zu sichern. Seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 sind die Fördersummen auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Jahr gestiegen (für KMU bis zu 3,5 Mio.). Die Bemessungsgrundlage liegt bei 10 Mio. Euro.
2020 war die Bemessungsgrundlage zwar noch niedriger - für das erste Halbjahr 2 Mio. Euro, im Anschluss 4 Mio. Euro - dennoch lohnt sich eine Beantragung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zur Steuerlichen Forschungsförderung.