Fachthemen

Förderung von Unternehmensberatung für KMU

Gründer und Unternehmer stehen häufig vor neuen Herausforderungen. Das Programm “Förderung von Unternehmensberatung für KMU” fördert Beratungen junger und etablierter Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beraten lassen.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderung von Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, wenn sie
  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und d. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.
Die Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes bei der DIHK Service GmbH führt das Programm im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Die förderfähigen Beratungskosten betragen max. 3.500 EUR.
Standort der beratenen Betriebsstätte
Fördersatz
maximaler Zuschuss
Neue Bundesländer
(ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg
Region Trier
80 %
2.800 EUR
Alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Region Berlin
Region Leipzig
50 %
1.750 EUR
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer (31.12.2026).

In fünf Schritten zur Förderung

1. Beratungsgespräch mit der IHK führen

Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.

2. Online-Antrag beim BAFA stellen

Nach dem Informationsgespräch erhalten Sie von der IHK ein Bestätigungsschreiben, so dass Sie alle Informationen haben, um den „Antrag auf Förderung von Unternehmensberatung“ über die Online-Antragsplattform des BAFA zu stellen – bitte tun Sie dies innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Bestätigung.

3. DIHK-Informationsschreiben abwarten

Die Leitstelle (DIHK-Service GmbH) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung.

4. Beratungsvertrag abschließen

Nach Erhalt des Informationsschreibens kann der Beratungsvertrag geschlossen werden. Dieser gilt als Beginn der Beratung.

5. Abrechnung

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen bei der DIHK-Service GmbH der Verwendungsnachweis und weitere Abrechnungsunterlagen eingereicht werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung werden mit dem Programm Vorgründungs-und Nachfolgecoaching Bayern unterstützt.