Inklusion

Menschen mit Einschränkungen

Die bestmögliche Einbindung von Menschen mit Einschränkungen in den Erwerbsmarkt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bietet erhebliches Potenzial für die Gewinnung von Fachkräften.
Eine körperliche oder geistige Einschränkung bedeutet nicht zwangsläufig eine Leistungsminderung. Viele Unternehmen beschäftigen mehr schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als sie gesetzlich verpflichtet sind. Diese Betriebe schätzen das besondere Engagement sowie die hohe Motivation und Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Information und Unterstützung durch DIHK, ZDH und BDA

Eine gemeinsame Internetplattform von DIHK, ZDH und BDA informiert und unterstützt Betriebe, damit diese die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen erfolgreich gestalten können.
Die Website bietet eine Zusammenfassung bestehender Informationsangebote, Handlungsempfehlungen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden sowie verschiedene Publikationen. Anhand von Praxisbeispielen wird deutlich gemacht, wie die Inklusion von Menschen mit Einschränkungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreich gelingen kann. Sie finden die Website unter www.inklusion-gelingt.de
Zusätzlich unterstützt der DIHK vor allem kleine und mittlere Unternehmen dabei, Menschen mit Einschränkungen als Fachkräfte zu entdecken. Neben der Darstellung von gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten zeigen Beispiele aus dem betrieblichen Alltag, welche Möglichkeiten es gibt und dass mit wenig Aufwand bereits vieles machbar ist.

EAA Bayern

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen alle bayerischen Arbeitgeber bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung:
  • Die Beraterinnen und Berater nehmen aktiv Kontakt zu Arbeitgebern der Region auf.
  • Sie informieren über Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
  • Sie stehen allen bayerischen Arbeitgebern als Lotse bei Fragen zu Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung.
  • Nicht zuletzt unterstützen sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber werden in ganz Bayern flächendeckend für alle Regionen eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EEA Bayern. Sie erreichen die EAA Oberpfalz unter: ansprechstelle.oberpfalz@eaa-bayern.de, Tel.: 0941-280 769 19. Für den Landkreis Kelheim ist die EAA-Stelle Niederbayern zuständig.

Unterstützung und Beratung durch Integrationsamt und Integrationsfachdienst

Die Integrationsämter und Integrationsfachdienste informieren Sie, wie behinderten Menschen eine Teilnahme am Arbeitsleben ermöglicht werden kann und beantworten Fragen, die im Falle einer Beschäftigung möglicherweise auftreten.
Das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste sind für alle Fragen rund um das Thema "Schwerbehinderung und Beruf" die richtigen Ansprechpartner - für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, betriebliche Vertrauensleute und Selbstständige. Zur Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben werden Arbeitgebern wie Arbeitnehmern eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten angeboten.

Die Aufgaben des Integrationsamtes:
  • behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (hier steht ein technischer Fachdienst zur Verfügung)
  • finanzielle Zuschüsse für die Neuschaffung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Minderleistung von schwerbehinderten Mitarbeitern oder wenn eine Betreuung am Arbeitsplatz erforderlich ist
  • der besondere Kündigungsschutz
Das für die Oberpfalz zuständige Integrationsamt erreichen Sie hier:
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Integrationsamt
Region Oberpfalz
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg
0941 7809-00
integrationsamt.opf@zbfs.bayern.de

Für den Landkreis Kelheim ist das Integrationsamt in Niederbayern zuständig:
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Integrationsamt
Region Niederbayern
Friedhofstraße 7
84028 Landshut
0871 829-0
integrationsamt.ndb@zbfs.bayern.de

Die Aufgaben der Integrationsfachdienste:
  • passgenaue Vermittlung von Arbeitskräften mit Einschränkungen, Beratung bei Auswahl und Einarbeitung
  • Beratung über finanzielle Zuschüsse bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
  • Beratung und Unterstützung bei: Leistungsschwierigkeiten, längeren Erkrankungen, Konflikten am Arbeitsplatz, sozialen Anpassungsproblemen, Kommunikationsschwierigkeiten, Abmahnungen, drohender Kündigung
Die für Sie zuständigen Integrationsfachdienste finden Sie hier: Integrationsfachdienst

Ausgleichsabgabe

Im Jahr 2024 ist ein neues Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft getreten. Sein Ziel ist, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen und Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer zu unterstützen.
Mit dem Gesetz werden auch die Regelungen zur Ausgleichsabgabe neu gefasst. Bisher gilt, dass alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet sind, auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie müssen deshalb jährlich bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März eine Anzeige über die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht für das Vorjahr abgeben. Mit dem neuen Gesetz wird bei der Ausgleichsabgabe ein vierter Staffelbetrag für die Betriebe eingeführt, die keinen schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung beschäftigen. Für diese Betriebe gilt dann ein deutlich höherer Abgabesatz.
Es gilt folgende Staffelung für die Beschäftigung von Schwerbehinderten:
  • < 40 Arbeitnehmer: 1 Schwerbehinderter
  • < 60 Arbeitnehmer: 2 Schwerbehinderte
  • ≥ 60 Arbeitnehmer: 5% Schwerbehinderte
Es gelten die folgenden Sätze pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:
  • 140 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als 5%,
  • 245 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2% bis weniger als 3%,
  • 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als 0% bis weniger als 2%,
  • 720 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 0%.
Erleichterungen bestehen für kleinere Betriebe mit weniger als 20 oder weniger als 40 Beschäftigten:
Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 140 Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null schwerbehinderten Menschen 210 Euro.
Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen 140 Euro, bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 245 Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null schwerbehinderten Menschen 410 Euro.
Die Ausgleichsabgabe wird zur Integration schwerbehinderter Menschen verwendet und in Bayern an das ZBFS-Inklusionsamt gezahlt, das die Aufgaben des Integrationsamtes wahrnimmt.
Weitere Informationen finden Sie unter ZBFS - Ausgleichsabgabe (bayern.de)

Kampagne "Inklusion in Bayern"

Website für Arbeitgeber

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat im Rahmen der Initiative "Inklusion in Bayern - wir arbeiten miteinander" eine informative Website www.arbeit-inklusiv.bayern.de entwickelt. Diese richtet sich vor allem an Arbeitgeber und zeigt, wie Inklusion in der Arbeitswelt funktioniert.

Emblem "Inklusion in Bayern - Wir arbeiten miteinander"

Im Rahmen dieser Kampagne vergibt das Sozialministerium das neu geschaffene Emblem an Unternehmer, die sich in beachtlichem Maße um die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben verdient machen.
Informieren und bewerben können Sie sich hier: Emblem "Inklusion in Bayern - Wir arbeiten miteinander"

Auszeichnung "JobErfolg"

Mit dem Preis „JobErfolg“ werden Arbeitgeber in Bayern geehrt, die sich beispielhaft für Inklusion in der Arbeitswelt einsetzen. Alle Arbeitgeber in Bayern, die Inklusion herausragend und beispielhaft (vor-)leben, können sich um den „JobErfolg“ bewerben bzw. für die Auszeichnung vorgeschlagen werden.
Landtag, Sozialministerium und Behindertenbeauftragte verleihen die Auszeichnung jedes Jahr im Dezember gemeinsam. Zu den Preisträgern gehören Arbeitgeber aus Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst, vom kleinen Familienbetrieb über die Stadtverwaltung bis zum Konzern.
Informationen finden Sie hier: Inklusionspreis "JobErfolg"

Handlungsempfehlungen des KOFA

Bei der Rekrutierung von Fachkräften mit Einschränkungen und bei der Unterstützung am Arbeitsplatz unterstützen die Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung.