Fachkräftezuwanderung

Prüfstelle für ausländische Berufsabschlüsse

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellt seit Kurzem offiziell die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) aus.  
Die Digitale Auskunft dient der praktischen Umsetzung des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Sie prüft und bestätigt ausländische Berufsqualifikationen, um Drittstaatsangehörigen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die Auskunft ist notwendig für die Erlangung neuer Aufenthaltstitel wie der „Chancenkarte“, der „Anerkennungspartnerschaft“ und dem „Weg für Berufserfahrene“. Die DAB richtet sich an Drittstaatsangehörige, die eine ausländische (nicht-akademische) Berufsqualifikation besitzen, die in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannt ist, in Vollzeit absolviert wurde und mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer umfasst.
Wenn Sie einen potentiellen neuen Mitarbeiter aus einem Drittstaat gefunden haben, der für einen der oben genannten Aufenthaltstitel in Frage kommt, können Sie ihn darauf aufmerksam machen, wie und wo er den Antrag auf Bestätigung seines Berufsabschlusses stellen kann. Das komplette Verfahren läuft digital ab.