Neue Fördermöglichkeiten

Aus- und Weiterbildungsgesetz

Am 1. April 2024 treten weitere Regelungen des Gesetzes zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung (Aus- und Weiterbildungsgesetz) in Kraft. Das Gesetz weitet die Fördermöglichkeiten für berufliche Aus- und Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit aus, erleichtert den Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Beschäftigte und sorgt für mehr Transparenz.
Unter anderem steht ab 1. April das Qualifizierungsgeld als neues Förderinstrument zur Verfügung. Das Qualifizierungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die sich vorrangig an vom Strukturwandel betroffene Unternehmen richtet. Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Die Arbeitnehmer können bis zu 67% ihres Lohnes erhalten, wenn sie an Weiterqualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die ihr Arbeitgeber finanziert. Die Förderdauer umfasst bis zu 3,5 Jahre, so dass auch der Erwerb neuqualifizierender Berufsabschlüsse auf gleichem Qualifikationsniveau möglich ist.
Eine weitere Regelung, die in Kraft tritt, umfasst flexiblere Bedingungen für Einstiegsqualifizierungen (u.a. wird die Mindestdauer von sechs auf vier Monate verkürzt und die Durchführung in Teilzeit ermöglicht).
Informationen zu Zuschüssen und Fördermöglichkeiten für Qualifizierungsmaßnahmen erhalten Sie beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit