Zuwanderung

EU-Sonderregeln für ukrainische Geflüchtete werden verlängert

Die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU werden verlängert. Das hat der Europäische Rat am 13. Juni 2024 beschlossen. Rund eine Million Schutzsuchende aus der Ukraine können somit bis mindestens März 2026 in Deutschland bleiben.
Nun muss die Entscheidung noch in deutsches Recht umgesetzt werden – aktuell gilt der „vorübergehende Schutz“ (nach § 24 AufenthG) bis zum 3. März 2025. Dieser Status erlaubt es den Betroffenen, in Deutschland zu leben und zu arbeiten, ohne dass sie dafür extra Anträge stellen müssen. Der Beschluss bedeutet für Unternehmen ein weiteres Jahr Planungssicherheit. Der Wechsel in einen Aufenthaltstitel über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gestaltet sich bisher oft schwierig.