Arbeitsmarktzulassung

Elektronische Vorabzustimmung

Die Vorabzustimmung zur Arbeitsmarktzulassung von Fachkräften aus dem Ausland kann ab sofort elektronisch beantragt werden. 
Die Arbeitsmarktzulassung ist Teil des Visumsprozesses, den Personen aus Drittstaaten durchlaufen müssen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Die Bundesagentur entscheidet über die Zulassung. Im Regelfall wird sie dafür von den Visastellen oder Ausländerbehörden eingeschaltet. In bestimmten Fällen kann eine Vorabzustimmung erteilt werden, um den Visumsprozess zu beschleunigen. Im Fall der Westbalkanregelung ist sie seit 1. Juni 2024 obligatorisch.
Die Vorabzustimmung beantragt der künftige Arbeitgeber im Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit.  Diese prüft Gehalt und Arbeitsbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt sie ihre Zustimmung. Die Daten werden daraufhin automatisch an das Ausländerzentralregister übermittelt und dem Arbeitgeber in seinem Online-Account zur Verfügung gestellt. Dieser kann sie seiner Arbeitskraft weiterleiten. Für die Beantragung des Visums ist die elektronische Kopie ausreichend, das Original wird nicht mehr benötigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit