Zuwanderung

Dritte Stufe des FEG in Kraft

Am 1. Juni 2024 ist die letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Regelungen betreffen die Einreise zur Arbeitssuche und die Westbalkanregelung.
Für Personen aus Drittstaaten ist es nun möglich, auch ohne konkretes Jobangebot einzureisen und ein Visum zur Arbeitssuche zu erhalten. Hierfür wird für zwölf bis maximal 24 Monate eine sogenannte Chancenkarte erteilt. Diese vergibt Punkte für vorhandene Qualifikationen, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Ehepartner. Möglich sind sowohl eine zweiwöchige Probebeschäftigung als auch eine Nebenbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche. 
Das Kontingent für die Westbalkanregelung wurde von jährlich 25.000 auf 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit erhöht. Die Regelung eröffnet Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen unabhängig von der Qualifikation. Es muss seitens des Arbeitgebers eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden. Die Beantragung ist ab sofort elektronisch möglich.
Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten der Einreise und Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland finden Sie in unserer Rubrik zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.