ChemKlimaSchutzV

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Ziel der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) ist es, die Emissionen der klimarelevanten fluorierten Treibhausgase zu verringern. Demnach dürfen nur von Personal mit entsprechendem Zertifikat Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen durchgeführt werden.
Gem. §5 ChemKlimaschutzV sind unter anderem die IHKs zur Erteilung von entsprechenden Sachkundebescheinigungen berechtigt.
Mitglieder der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim können einen Antrag auf Ausstellung einer Sachkundebescheinigung nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung stellen: Online-Antrag Sachkundebescheinigung
Weitere Informationen zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung und zur Zertifizierung von Unternehmen nach §6 ChemKlimaschutzV finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Allgemeine Informationen und eine FAQ bietet das Umweltbundesamt (UBA).
Eine Liste anerkannter Einrichtungen/Fortbildungsträger (Stand 22.11.2022) zur Sachkundeprüfung hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheut (BLAC) erstellt.