Energie und Umwelt

Förderprogramme im Überblick

Kontaktaufnahme mit Fördermittelgebern vor Maßnahmenbeginn ratsam: Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Förderprogramme regelmäßig nur dann erfolgreich in Anspruch genommen werden können, wenn die verantwortlichen Stellen vor Beginn eines Vorhabens kontaktiert werden.

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Um Unternehmen die Finanzierung von Umweltmaßnahmen zu erleichtern wurde die Förderfibel Umweltschutz und Energie durch das bayerische Landesamt für Umwelt eingerichtet. Die Förderfibel enthält allgemeine Tipps zur Erlangung von Fördermitteln, einen Überblick über alle in der Förderfibel enthaltenen Programme, Details zu Förderhöhe, Antragstellung, Verwendungszweck und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen sowie weiterführende Informationen durch die direkte Verknüpfung zu Antragsformularen und Fördermittelgebern.
Förderfibel des Bayer. Landesamts für Umwelt

Energieeffizienz-Experten: Mögliche Ansprechpartner/innen

Spezifische Informationen zu Vorhaben, jedoch auch weiterführende Informationen zu Förderprogrammen erhalten Sie beispielsweise von Energieberatern. Einen Überblick über mögliche Ansprechpartner/innen bietet die Energieeffizienz-Experten-Liste. Eine Listung ihres Beraters ist für eine mögliche BAFA-Antragstellung notwendig.

Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand

Entsprechende Beratungen können sich Unternehmen teilweise fördern lassen.
Informationen zur Förderung einer Beratung bzw. einer Projektbetreuung erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )

KfW-Förderprodukte für Energie und Klimaschutz

Die KfW bietet Förderprodukte in zwei Formen - als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss.
Konkrete Förderschwerpunkte sind:
  • Sanierung
    • Nichtwohngebäude – Kredit
  • Klimaschutz für Unternehmen
    • Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
    • KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation
  • Energieeffizienz
    •  Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
    •  Energieeffizienz in der Produktion
  • Nachhaltige Mobilität
    • ​​​​​Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
  • Erneuerbare Energien und Umwelt
    • Erneuerbare Energien
    • Offshore-Windenergie
    • KfW-Umweltprogramm
    • Umweltinnovationsprogramm

KfW-Umwelt­programm

Das KfW-Umweltprogramm wurde um den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" ergänzt. Unter diesem Verwendungszweck werden ab sofort Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks und an Betriebsgebäuden gefördert. Das Programm bietet Kredite mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60%.
Gefördert werden Investitionen, die die Umwelt­situation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Arten­vielfalt und naturnahe Lebens­räume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klima­wandels dienen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen vor allem:
  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks (mit Tilgungszuschuss)
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Umweltfreundlicher Verkehr
  • Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für

BAFA-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) 

Mit dem Programm unterstützt das BAFA Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren und damit nachhaltig zur sparsamen und rationellen Verwendung von Energie und Ressourcen in ihren Unternehmen beitragen.

Weitere Bundes Förderprogramme

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Förderwegweiser Energieeffizienz

Elektromobilität

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland:
    Das BMVI hat bis Ende 2025 zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis dahin sollen mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnell-Ladepunkte) errichtet werden.
    Das Bundesförderprogramm, das 2017 gestartet wurde, bezuschusst Normal- und Schnell-Ladepunkte zu einem Höchstbetrag von 60 Prozent der Anschaffungskosten. Auch die Kosten für den Netzanschluss oder Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind bis zu einem Höchstbetrag von 60 Prozent förderfähig. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Wasserstoff

  • Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI)
    • Im Rahmen des Programms sollen bis zu 50 Elektrolyse-Anlagen in Bayern gefördert werden.
    • Es werden die Investitionskosten für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar verbundenen Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff mit einer Mindestleistung von 1 Megawatt gefördert. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss mit einer Förderquote von 45 Prozent.
    • Die Förderrichtlinie tritt zum 27.07.2023 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2026.
    • Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht der Projektträger, die VDI Technologiezentrum GmbH und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
    • Antragsstellung und Verfahrensablauf
    • Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der VDI Technologiezentrum GmbH als beliehenem Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Der Projektträger veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch.
    • Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.

Förderung industrielle Bioökonomie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit seinem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.
Die Art der Förderung und die Förderkonditionen unterscheiden sich nach den Förderbausteinen (A,B,C). Gefördert werden insgesamt drei Förderbausteine. Sie zielen auf die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie und damit auf die Skalierung innovativer bioökonomischer Prozesse und Verfahren ab (Bausteine A und B). Zudem soll die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze anhand von Beispielregionen der industriellen Bioökonomie vorangetrieben werden (Baustein C).
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es beginnt in der ersten Stufe mit der elektronischen Skizzenvorlage über das vom Projektträger bereitgestellte Projektportal. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel, eine Empfehlung zur Antragstellung. Zu den Einreichungsstichtagen am 1. März und 30. Juni eines Jahres können Projektskizzen für alle drei Förderbausteine eingereicht werden.
Kontaktmöglichkeit: VDI Technologiezentrum GmbH | Tel. 0211 - 6214 527 | Industrielle-Biooekonomie@vdi.de
Die Skizzeneinreichung ist jeweils zum 01. März und 30. Juni eines Jahres möglich
Weitere Informationen zum Förderprogramm Industrielle Bioökonomie finden Sie auf der Seite des BMWK.

EU LIFE-Programm

Dieses europaweite Instrument kofinanziert Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz in der EU und in Drittstaaten. Die derzeitige Projektphase läuft noch bis 2027. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. 
Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:
  • Naturschutz und Biodiversität
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
  • Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Energiewende
Gefördert werden Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, akademische Einrichtungen und Regierungen.
Zentrale Beratungsstelle in Deutschland im Auftrag des BMUV ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von “grüner” und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur

Die “Exportinitiative Umwelttechnologien” des BMUV unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und juristische Personen des privaten Rechts beim Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur zum Nutzen der Umwelt und für bessere Lebensbedingungen. Konkret soll Wissen und Anwendung von insbesondere Umwelt-, Ressourcenschutz- und Effizienztechnologien sowie der Aufbau innovativer (“grüner”) Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf marktvorbereitend gefördert, verbreitet und verstärkt werden.
Die Handlungsfelder umfassen:
  • Kreislaufwirtschaft
  • Wasser- und Abwasserwirtschaft
  • netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien
  • nachhaltiger Konsum
  • Mobilität
  • nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
  • Querschnittsthemen
Für die Förderung kommen Projekte verschiedener Art in Frage:
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Pilot- und Modellvorhaben im Ausland
  • Kompetenzentwicklung (Capacity Building)
  • Investive Maßnahmen und damit verbundene experimentelle Forschung
Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Die Frist zum Einreichen von Projektskizzen wird in Förderaufrufen bekannt gegeben.