Wasserstoff
Wasserstoff
- Informations- und Beratungsangebote
- IHK-Ratgeber: Beim Thema Wasserstoff den Überblick behalten
- LENK-Beratung: Individuelle Fragen stellen und Projekte voranbringen
- Bayerischer Leitfaden für die Genehmigung von von Wasserstofftankstellen
- Faktenpapier und Leitlinien Wasserstoff
- Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung
Informations- und Beratungsangebote
Ob als Raketentreibstoff, Prozessgas in der Kraftstoffherstellung oder Grundelement in Düngemittel. Wasserstoff hat bereits heute viele Einsatzbereiche. Inzwischen wird er auch als Zukunftstechnologie im Energiesystem hoch gehandelt und soll v. a. im Industrie- und Verkehrssektor die Dekarbonisierung ermöglichen.
IHK-Ratgeber: Beim Thema Wasserstoff den Überblick behalten
Welche Strategien und Ziele verfolgt die Politik? Welche Anwendungsfelder bieten sich in der Praxis? Welche Initiativen und Projekte gibt es in Bayern? Der IHK-Ratgeber Wasserstoff informiert Ihr Unternehmen zu den wichtigsten Fakten, Entwicklungen, Initiativen und Unterstützungsangeboten rund um wasserstoffbasierte Technologien.
LENK-Beratung: Individuelle Fragen stellen und Projekte voranbringen
Oft sind die Debatten rund um Wasserstoff abstrakt. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe ist es nicht leicht, einen direkten Bezug zum eigenen Betriebsalltag zu schaffen und Anknüpfungspunkte zu identifizieren. Hier setzen die Wasserstoff-Multiplikatoren der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) an.
Die Experten beraten sie kostenfrei von der ersten Idee bis zur Umsetzung konkreter Projektvorhaben – ganz gleich, ob es bspw. um ein innovatives Energiekonzept oder um die Einrichtung einer Wasserstofftankstelle geht. Sie geben zudem Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen und vermitteln passende Ansprechpartner.
Die Experten beraten sie kostenfrei von der ersten Idee bis zur Umsetzung konkreter Projektvorhaben – ganz gleich, ob es bspw. um ein innovatives Energiekonzept oder um die Einrichtung einer Wasserstofftankstelle geht. Sie geben zudem Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen und vermitteln passende Ansprechpartner.
Bayerischer Leitfaden für die Genehmigung von von Wasserstofftankstellen
Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) veröffentlichte einen Leitfaden für alle Planer und Betreiber von Wasserstofftankstellen, auch in Kombination mit Elektrolyseuren.
Der Leitfaden gibt einen fachlichen Überblick über die unterschiedlichen Arten von Wasserstofftankstellen und die Einteilung von Wasserstoff mit Blick auf die Art der Erzeugung und seinen physikalischen Zustand. Der Fokus liegt auf den notwendigen Genehmigungsverfahren für Wasserstofftankstellen unter Berücksichtigung weiterer, auch länderspezifischer Aspekte bei Bau- und Wasserrecht, Naturschutz und Geräuschemissionen.
Der Leitfaden ist auf der LENK-Website abrufbar.
Faktenpapier und Leitlinien Wasserstoff
Ob als Prozessgas in der Kraftstoffherstellung oder als Grundelement in Düngemitteln – Wasserstoff hat bereits viele Einsatzbereiche. Im Energiesystem stellt Wasserstoff bisher eine eher untergeordnete Rolle dar. Ein DIHK-Faktenpapier Wasserstoff soll mehr Licht in die Diskussion um Wasserstoff(-Technologien) bringen. Darin werden die die Kosten, Einsatzmöglichkeiten, Herstellungsarten sowie Chancen, aber auch Hemmnisse, beim Einsatz und der Herstellung von Wasserstoff beschrieben. Außerdem wird ein Blick auf die Strategien anderer Länder geworfen.
Deutschland und Europa wollen bis Mitte des Jahrhunderts treibhausgasneutral sein – so die politischen Ziele von Bundesregierung und Europäischer Union. Dies erfordert in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten einschneidende CO2-Emissionsminderungen. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Green Deal soll diesen Prozess erheblich beschleunigen. Auf einem solchen Weg werden sich die Energieversorgung in den Bereichen Industrie, Verkehr und Gebäude viele Produktionsprozesse, aber auch die Wirtschaftsstruktur insgesamt, grundlegend wandeln.
In diesem Zusammenhang richtet die DIHK die zwölf Handlungsempfehlungen als Leitlinien an die Bundes- und die EU-Politik.
Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung
Die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung sieht, die Schaffung von Etiketten für den Handel mit Gasen, Wärme und Kälte vor.
Ein Herkunftsnachweisregister soll die Herkunft dieser Energieträger nachweisen und dabei Auskunft über deren klimaschonende Erzeugung geben. Die Verordnung bezieht sich auch auf Wasserstoff, der in verschiedenen Farben (grün, blau, türkis, orange) klassifiziert wird, je nach Herstellungsweise.
Das Register wird vom Umweltbundesamt (UBA) geführt, und die Zertifikate sollen die transparente Handelbarkeit klimaschonender Energie fördern. Obwohl Anbieter nicht zur Zertifizierung verpflichtet sind, geht die Verordnung davon aus, dass diese ein großes Interesse daran haben, ihre Energie als klimaschonend auszuweisen.
Die Produzenten müssen zunächst ihre Erzeugungsanlagen registrieren und Herkunftsnachweise werden je nach Art der Energie erzeugenden Anlage ausgestellt. Das UBA soll sicherstellen, dass bei der Zertifizierung unterschiedlicher Wasserstoffarten und thermischer Energie nichts durcheinandergerät. Ausländische Herkunftsnachweise aus der Europäischen Union werden vom UBA anerkannt. Herkunftsnachweise aus Drittländern unter Bedingungen.
Das Register wird voraussichtlich aber nicht vor 2025 operationell.
Fünf Jahre nach Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters wird die Bundesregierung eine Evaluierung der Wirkung durchführen.