Branchen
Versicherungsvertreter, -makler und -berater
Die Berufsgruppe der Versicherungsvermittler und -berater unterliegt der Erlaubnispflicht nach § 34 d der Gewerbeordnung. Zudem ist eine Eintragung in das Vermittlerregister notwendig. Beides muss in Bayern bei der IHK München beantragt werden.
Wer als Versicherungsvermittler, also entweder als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter, den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung. Auch Versicherungsberater, die gewerbsmäßig über Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein, unterliegen einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht und müssen gemäß § 34d Absatz 2 Gewerbeordnung eine Erlaubnis bei ihrer zuständigen IHK einholen.
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gibt es für sogenannte produktakzessorische Versicherungsvermittler, für gebundene Versicherungsvertreter und so genannte Annexvermittler.
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gibt es für sogenannte produktakzessorische Versicherungsvermittler, für gebundene Versicherungsvertreter und so genannte Annexvermittler.
Zudem müssen sich alle Versicherungsvermittler (Ausnahme: Annexvermittler) und Versicherungsberater im Vermittlerregister registrieren lassen.
Für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte gibt es eine gesetzliche Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr.
Für die Erlaubniserteilung ist eine entsprechende berufliche Qualifikation bzw. eine Sachkundeprüfung notwendig. Die Sachkundeprüfung kann bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim absolviert werden. Hier finden Sie die Online-Anmeldung für die Sachkundeprüfung.
Die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung und die Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister hat für die bayerischen Industrie- und Handelskammern die IHK für München und Oberbayern als zentrale Stelle übernommen. Die Formulare für die Antragsstellung, eine Online-Anmelde-Plattform für die Erlaubniserteilung bzw. die Registrierung im Vermittlerregister und weitere Informationen (unter anderem zur Weiterbildungspflicht) finden Sie daher auf der Website der IHK München.