Fachkundeprüfung

Notfallrettung - Krankentransport

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich Notfallrettung/Krankentransport unterliegt grundsätzlich dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz.
Der Unterschied zu Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen, besteht darin, dass hier während der Fahrt eine medizinische Betreuung erforderlich ist.
Wer Notfallrettung oder Krankentransport als Unternehmer betreibt, bedarf einer Genehmigung. Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die Kreisverwaltungsbehörden, in deren Gebieten sich die Integrierte Leitstelle eines Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung befindet, als untere Rettungsdienstbehörde für den jeweiligen Rettungsdienstbereich (Art. 49 Abs. 1 Nr.3 BayRDG).
Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind:
  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
Aufgrund der relativ geringen Nachfrage haben sich die bayerischen IHKs als dafür zuständige Stelle vor einigen Jahren darauf festgelegt, die entsprechenden Fachkundeprüfungen nur bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der IHK für München und Oberbayern anzubieten. Für den Zuständigkeitsbereich der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim übernimmt diese Aufgabe die IHK für München und Oberbayern.
Interessenten wenden sich bitte direkt dorthin.