Kundengeldabsicherung
Insolvenzsicherung durch Reiseversicherungsfonds
Das Gesetz soll Insolvenzen von Reiseveranstaltern künftig besser absichern. Es setzt Eckpunkte um, die die Bundesregierung bereits im Juni vergangenen Jahres beschlossen hatte. Anlass war die Insolvenz der Thomas Cook-Tochtergesellschaften im Jahr 2019, die gezeigt hat, dass die aktuell gültige Haftungsgrenze zur Absicherung der Kundengelder zu niedrig ist.
Das Gesetz zielt auf eine grundlegend strukturell neue Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ab. Die neuen Regelungen gelten entsprechend auch für Vermittler verbundener Reiseleistungen. Künftig erfolgt die Insolvenzsicherung über einen so genannten Reisesicherungsfonds, der die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhält. Er verwaltet ein Fondsvermögen, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Die Aufsicht wird zunächst das Bundesjustizministerium übernehmen. Ein Beirat, der mindestens aus Reiseanbietern, Verbrauchern, Vertretern von Bund und Ländern besteht, unterstützt und berät den Fonds. Dieser ist grundsätzlich alleiniger Anbieter der Insolvenzsicherung. Er löst die bisherigen von Banken und Versicherungen angebotenen Absicherungsformen ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.