Entlastung für Beherbergungsbetriebe

Bundesmeldegesetz

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (sog. Hotelmeldepflicht) für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist.
Mit der am 17. Juni 2020 vom Bundesinnenministerium erlassenen Rechtsverordnung herrscht nun Rechtssicherheit bezüglich des genauen Prozederes und der Schnittstellenanforderungen.
Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform kann nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ können zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden.
In Zeiten der Corona-Pandemie erleichtert der digitale Meldeschein beim Wiederhochfahren der Betriebe einen rechtssicheren, kontaktlosen und digitalen Check-in der Gäste.
Die Meldescheine auf Papier stehen weiterhin als Option zur Verfügung.