Neue Verordnung für Bioprodukte in der Außer-Haus-Verpflegung
Bio-Außer-Haus-Verordnung
Die neue Bio-AHV-Verordnung ist Anfang Oktober 2023 in Kraft getreten und regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung.
Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) werden speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Auslobung geschaffen. Das betrifft alle, die Bio-Lebensmitteln bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchten: Restaurants, Kantinen und Mensen genauso wie Imbiss-Buden.
Ein zentraler Aspekt dieser Verordnung ist die Einführung eines neuen Bio-Logos in den Stufen Bronze, Silber und Gold, speziell für die Außer-Haus-Verpflegung. Dieses Logo dient der eindeutigen Kennzeichnung von Bio-Produkten. Je nachdem, ob der Bio-Anteil zwischen 20 und 49 Prozent, 50 und 89 Prozent oder 90 bis 100 Prozent liegt, können sie das Bronze-, Silber- oder Gold-Logo verwenden. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.
Unternehmerinnen oder Unternehmer müssen sich an die gesetzlichen Regeln der Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) halten. Dies muss durch eine Kontrollstelle bestätigt werden. Erst wenn die Kontrollstelle das Unternehmen nach den neuen Regeln zertifiziert hat, dürfen Bio-Zutaten gekennzeichnet und das Logo verwendet werden. Die Bio-AHVV macht unter anderem Vorgaben zur Lagerung der Zutaten und zu den Aufzeichnungspflichten. Diese Vorgaben sind unternehmerfreundlich gestaltet, aber essentiell, damit die Bio-Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und verlässlich ist.
Die neue Verordnung verlangt, dass in einer Zutatenliste angegeben werden muss, was die Küchen in Bio-Qualität einsetzen. Das heißt für die Praxis: Wenn Küchen anfangen, bestimmte Lebensmittel in Bio-Qualität zu verwenden, dann müssen sie dies konsequent im ganzen Speiseplan umsetzen. Das soll den Einkauf, die Lagerhaltung und die Kontrolle vereinfachen.
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