Neue Verordnung für Bioprodukte in der Außer-Haus-Verpflegung

Bio-Außer-Haus-Verordnung

Die neue Bio-AHV-Verordnung ist Anfang Oktober 2023 in Kraft getreten und regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung.
Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) werden speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Auslobung geschaffen. Das betrifft alle, die Bio-Lebensmitteln bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchten: Restaurants, Kantinen und Mensen genauso wie Imbiss-Buden.
Ein zentraler Aspekt dieser Verordnung ist die Einführung eines neuen Bio-Logos in den Stufen Bronze, Silber und Gold, speziell für die Außer-Haus-Verpflegung. Dieses Logo dient der eindeutigen Kennzeichnung von Bio-Produkten. Je nachdem, ob der Bio-Anteil zwischen 20 und 49 Prozent, 50 und 89 Prozent oder 90 bis 100 Prozent liegt, können sie das Bronze-, Silber- oder Gold-Logo verwenden. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.
Unternehmerinnen oder Unternehmer müssen sich an die gesetzlichen Regeln der Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) halten. Dies muss durch eine Kontrollstelle bestätigt werden. Erst wenn die Kontrollstelle das Unternehmen nach den neuen Regeln zertifiziert hat, dürfen Bio-Zutaten gekennzeichnet und das Logo verwendet werden. Die Bio-AHVV macht unter anderem Vorgaben zur Lagerung der Zutaten und zu den Aufzeichnungspflichten. Diese Vorgaben sind unternehmerfreundlich gestaltet, aber essentiell, damit die Bio-Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und verlässlich ist.
Die neue Verordnung verlangt, dass in einer Zutatenliste angegeben werden muss, was die Küchen in Bio-Qualität einsetzen. Das heißt für die Praxis: Wenn Küchen anfangen, bestimmte Lebensmittel in Bio-Qualität zu verwenden, dann müssen sie dies konsequent im ganzen Speiseplan umsetzen. Das soll den Einkauf, die Lagerhaltung und die Kontrolle vereinfachen.
Den Link zum Leitfaden finden Sie unter “Weitere Informationen”.