Branchen

Textilkennzeichnung

Zum 24. Februar 2016 trat das deutsche Ausführungsgesetz zur europäischen Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2011 in Kraft. Für die Überwachung sind die Kreisverwaltungen zuständig. Ab Ende des Jahres müssen Händler mit Stichprobenkontrollen rechnen. Einen Schwerpunkt bildet die korrekte Kennzeichnung von Pelzaccessoires nach (EU) Nr. 1007/2011 vom 27.09.2011.

Nach Art. 15 Abs. 3 der europäischen Verordnung hat der Händler nur sicherzustellen, dass die Kennzeichnung gemäß der Verordnung angebracht ist. Die Richtigkeit der angegebenen Informationen fällt in die Zuständigkeit des Herstellers.