Branchen

Bio-Siegel

Der Anbau und der Vertrieb von Öko-/Bio-Erzeugnissen nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Um Waren mit dem Bio-Siegel zu produzieren oder zu vertreiben ist nach geltenden EU-Recht (sowie dem Öko-Landbaugesetz ÖLG) eine Zertifizierung durch eine staatlich anerkannte Kontrollstelle notwendig. Kontrollpflichtig sind demnach:
  • Erzeuger landwirtschaftlicher Bio-Produkte
  • Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln
  • Importeure von Bio-Produkten
  • Unternehmen, die Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte vergeben haben
  • Hersteller von Bio-Futtermitteln
  • Unternehmen im Bereich Außer-Haus-Verpflegung (z.B. Kantinen, Gaststätten)
  • Handel (Unternehmen, die Erzeugnisse gem. Artikel 1 der EG-Öko-Verordnung erzeugen, aufbereiten, lagern oder aus einem Drittland einführen, um sie später zu vermarkten)
    • Ausnahmen: Einzelhändler können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kontrollpflicht ausgenommen werden
Eine entsprechende Liste der in Bayern zugelassenen ÖKO-Kontrollstellen ist bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft abrufbar.