Branchen
Bio-Siegel
Der Anbau und der Vertrieb von Öko-/Bio-Erzeugnissen nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Um Waren mit dem Bio-Siegel zu produzieren oder zu vertreiben ist nach geltenden EU-Recht (sowie dem Öko-Landbaugesetz ÖLG) eine Zertifizierung durch eine staatlich anerkannte Kontrollstelle notwendig. Kontrollpflichtig sind demnach:
- Erzeuger landwirtschaftlicher Bio-Produkte
- Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln
- Importeure von Bio-Produkten
- Unternehmen, die Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte vergeben haben
- Hersteller von Bio-Futtermitteln
- Unternehmen im Bereich Außer-Haus-Verpflegung (z.B. Kantinen, Gaststätten)
- Handel (Unternehmen, die Erzeugnisse gem. Artikel 1 der EG-Öko-Verordnung erzeugen, aufbereiten, lagern oder aus einem Drittland einführen, um sie später zu vermarkten)
- Ausnahmen: Einzelhändler können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kontrollpflicht ausgenommen werden
Eine entsprechende Liste der in Bayern zugelassenen ÖKO-Kontrollstellen ist bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft abrufbar.