Branchen

Ausstellungen, Märkte, Messen

Die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt) erfolgt auf Antrag des Veranstalters vom Ordnungsamt der zuständigen Kommune.
Nur dann sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenschlussgesetze, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit.
Die zuständige Kommune ersucht die IHK vor Festsetzung der Veranstaltung um eine gutachterliche Stellungnahme. Dabei prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind.
Anträgsformulare bzw. Detailinfors zur Antragsabwicklung erhalten Sie direkt bei den jeweils zuständigen Kommunalverwaltungen.