Branchen

Immobiliardarlehensvermittler

Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechender Finanzierungshilfen auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO).
Für Gewerbetreibende, die bereits am 21. März 2016 eine Erlaubnis zur Vermittlung des Abschlusses von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 GewO nach § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO als Darlehensvermittler hatten und die Verträge über Immobiliardarlehen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO weiterhin vermitteln oder darüber beraten wollen, galt eine Übergangsfrist bis zum 21. März 2017.

IHK als Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO

Die IHKs sind seit 1. April 2016 für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO zuständig. Die IHK für München und Oberbayern hat im Rahmen einer Verbundlösung in Bayern als zuständige Erlaubnis- und Registrierungsstelle die Umsetzung der Aufgabe übernommen. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim steht für Auskünfte zum neuen Erlaubnisverfahren gerne zur Verfügung.
Die für die Erlaubniserteilung notwendigen Antragsformulare finden Sie unter "Weitere Informationen".
Zur Sachkundeprüfung als geprüfte/r Immobiliardarlehensvermittler/-in melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an.