Weiterbildungsprüfung
Industriemeister:in – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum „Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und damit die Befähigung, in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten. Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk steuern Arbeitsprozesse in Betrieben der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung, überwachen Fertigungsabläufe, sorgen für die Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel und führen Qualitätskontrollen durch. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Schriftliche Prüfung zum Industriemeister Kunststoff und Kautschuk
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk” finden bundesweit einheitlich an vier Prüfungstagen statt.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Prüfungstag 1 | |
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Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | 08:30 – 10:00 |
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | 10:30 – 12:00 |
Rechtsbewusstes Handeln | 12:30 – 14:00 |
Prüfungstag 2 | |
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Betriebswirtschaftliches Handeln | 08:30 – 10:00 |
Zusammenarbeit im Betrieb | 10:30 – 12:00 |
Hinweis:
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Prüfungsbereichen mangelhafte Leistungen erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk, § 4, Abs. 8
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Prüfungsbereichen mangelhafte Leistungen erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk, § 4, Abs. 8
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungstag 3 | |
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1. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Technik
Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete (Wahlqualifikation):
– Bearbeitungstechnik (wird nicht angeboten)
– Verarbeitungstechnik
– Kautschuktechnik
– Faserverbundtechnik (wird nicht angeboten)
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08:30 – 12:30 |
Prüfungstag 4 | |
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2. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Organisation
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08:30 – 12:30 |
Hinweis:
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk, § 5, Abs. 10
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk, § 5, Abs. 10
Mündliche Prüfung zum Industriemeister Kunststoff und Kautschuk
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk” findet an einem Prüfungstag statt und ist Teil der “Handlungsspezifischen Qualifikationen”.
Vorbereitungszeit | 30 Minuten |
Fachgespräch
(Handlungsbereich Führung und Personal)
|
45 Minuten |