Weiterbildung

Entschädigung für ehrenamtliche Weiterbildungs-Prüfer

Als ehrenamtliche Prüferin oder Prüfer leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Rahmen des dualen Systems.
Für Ihre Mitwirkung zahlt die IHK Regensburg eine Entschädigung in Höhe des gesetzlich nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vorgeschriebenen Stundensatzes von 7,00 Euro pro Stunde.