Weiterbildung

Fördermöglichkeiten für Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor des Standortes Deutschland und wichtig für Ihre berufliche Zukunft. Als finanzielle Unterstützung können Sie Förderprogramme von Bund und Ländern in Anspruch nehmen.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Förderungen für eine berufliche Weiterbildungen zu erhalten. Welche der Förderung für Sie möglich ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme und den jeweiligen Förderbedingungen ab.
Mehr Informationen zu Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank
Weitere nützliche Informationen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter Aufstieg durch Bildung

Berufliche Aufstiegsfortbildung

Aufstiegs-BAföG

Bessere Leistungen, erweiterte Förderung, weniger Bürokratie: Zum 01. August 2016 sind grundlegende Änderungen der Aufstiegsförderung in Kraft getreten. So ist es z.B. jetzt möglich, den Förderantrag direkt online zu stellen. Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Leistungen nach dem AFBG werden bei den AFBG-Förderämtern der Länder beantragt. Hierbei handelt es sich in der Regel um die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Hier finden Sie eine aktuelle Liste der zuständigen Förderämter
Die Antragsformulare finden Sie unter www.aufstiegs-bafög.de/antragsformulare
Mit der Bewilligung haben Sie Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, von der Sie den Darlehensanteil erhalten. Das Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – insgesamt maximal sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Förderungshöhe
Kostenfreie Hotline: 0800 622 36 34
(montags bis freitags 8-20 Uhr)

Meister-Bonus

Absolventen, die eine IHK-Weiterbildungsprüfung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich abgeschlossen haben, können in Bayern den Meisterbonus beantragen. Er beträgt 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde und 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vom 1. Juni 2019 bis 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Bonus wird von der IHK ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass der Absolvent der Fortbildungsprüfung seinen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern hat. Die Prüfung muss auch im Freistaat abgelegt worden sein, sofern die Prüfung hier angeboten wird.
Weitere Informationen finden sie unter Meisterbonus für bestandene Weiterbildungsprüfungen.

Begabtenförderung

Die berufliche Fortbildung kann finanziell auch im Rahmen der Begabtenförderung unterstützt werden. Hierfür können sich Absolventen der Berufsausbildung bewerben (zum geplanten Aufnahmezeitpunkt nicht älter als 25 Jahre). Voraussetzung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser als „gut“ (d.h. mindestens Note 1,9). Stichtag für die Bewerbungsannahme ist der 31.12. jeden Jahres. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen und den Antrag auf Aufnahme erhalten Interessenten bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim unter Telefon 0941/ 5694-248. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Weitere Informationen unter Weiterbildungsstipendium oder unter SBB Stiftung Begabtenförderungswerk.

Bildungsprämie

Erwerbstätige mit einem zu versteuerndem Einkommen von max. 20.000 EUR/Jahr (bzw. 40.000 €/Jahr bei gemeinsam veranlagten Personen) können einen Prämiengutschein beantragen. Der Antragsteller muss in Beschäftigung sein, an einer kostenlosen Beratung bei einer eingetragenen Beratungsstelle teilgenommen haben und er darf keinen Anspruch auf Meisterbafög haben.
Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info

Allgemeine Förderungen

Berufsförderungsdienst

Aktive und ehemalige Zeitsoldaten (auch Wehrpflichtige) erhalten nach dem Soldatenversorgungsgesetz bei Teilnahme an einer Fachausbildung, die dem Erwerb einer Lebensgrundlage dient, auf Antrag eine Förderung. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater vom Berufsförderungsdienst

Förderung durch die Arbeitsagentur

Um die Voraussetzungen einer Förderung durch die Arbeitsagentur abzuklären, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Steuerliche Absetzbarkeit

Fortbildungskosten, d.h. Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer/Unternehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten/Betriebsausgaben voll absetzbar. Ausbildungskosten, d.h. Aufwendungen für den Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine erstmalige Berufsausübung notwendig sind, können grundsätzlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Hochschulstudium

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist ein Programm des Bundes für begabte Berufstätige, die ein akademisches Hochschulstudium aufnehmen möchten. Die Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung muss mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen sein. Das Stipendium gilt für ein Vollzeit- oder berufsbegleitendes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ebenso wie für ein Fernstudium. Die Förderung beträgt derzeit im Vollzeitstudium monatlich 670 EUR plus 80 EUR Büchergeld. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten.
Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de