Ausbildung der Ausbilder
Ausbildereignungsprüfung (AdA)
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbildereignungsprüfung ist bundesweit die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Außerdem ist sie Zulassungsvoraussetzung für viele Fachwirte, Fachkaufleute und Industriemeister. Für die Ausbildereignungsprüfung besteht keine Zulassungsvoraussetzung.
Anmeldung zur Prüfung Bitte beachten Sie, dass die Gebührenübernahmeerklärung ein Pflichtdokument ist und beim letzten Schritt Ihrer Anmeldung (Nachweise laden) ausgefüllt und unterschrieben hochgeladen werden muss. Vielen Dank!
Eine Ausbildungsbefähigung haben grundsätzlich alle Personen, welche auch die Ausbildereignungsprüfung bestanden haben. Die Ausbildungsberechtigung bekommen nur Personen, welche auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und deren Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK sowie alle anderen Kammern) eingetragen ist. Nur wer eine Ausbildungsbefähigung und -berechtigung hat, ist somit in Deutschland als Ausbilder/-in anerkannt.
Eine Ausnahme bilden die Ausbildungsberufe der Freien Berufe wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare und Apotheker. Sie müssen keine Ausbildungseignung nach AEVO nachweisen um ausbilden zu dürfen, sondern erlangen die fachliche Eignung aufgrund ihrer Zulassung bzw. Bestellung zum jeweiligen Beruf.
Teilnehmer, die eine bestimmte Fortbildungsprüfung abgelegt haben, können vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden. Welche Fortbildungsprüfungen das sind, können Sie der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen.
Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind, beantworten Ihnen gerne die IHK-Ausbildungsberater.
Schriftliche Prüfung zur Ausbildereignungsprüfung
Jeweils am 1. Dienstag eines jeden Monats, der nicht auf einen Feiertag fällt, außer im Juni und September. Im Januar findet die Prüfung am 2. Dienstag des Monats statt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer 180-minütigen bundeseinheitlichen Klausur. Es werden programmierte Aufgaben (multiple choice / Ankreuzverfahren) gestellt.
Praktische Prüfung zur Ausbildereignungsprüfung
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der praktischen Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation oder der Präsentation einer Ausbildungssituation (max. 15 Minuten) und einem Fachgespräch (max. 15 Minuten). Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile (schriftlich und praktisch) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Die Termine werden individuell vergeben.