kaufmännische Ausbildungsprüfungen
Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr und im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ stattfinden. Der Prüfling hat die praxisbezogenen Aufgaben innerhalb von 120 Minuten schriftlich zu bearbeiten.
Im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
- die Bedeutung der Versicherungswirtschaft einzuschätzen und zu beschreiben,
- geeignete Kommunikationswege bei der Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden zu nutzen,
- Kundendaten zu erheben und als Grundlage für die Beratung und Betreuung zu nutzen,
- die rechtlichen Rahmenbedingungen in Beratungsgesprächen sowie während der Vertragsanbahnung und der Vertragslaufzeit einzuhalten,
- Beratungsanlässe bei Privatkunden zu identifizieren,
- für die Beratung individuelle Bedarfe zu analysieren und zu erläutern,
- individuelle, bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln,
- Angebote zu erstellen und
- ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzuzeigen.
Für den Nachweis nach Nummer 4 bis 6 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
- die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum,
- die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung und
- die Absicherung von Mobilität und Reisen.
Für den Nachweis nach Nummer 7 bis 9 ist als Gebiet die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum zugrunde zu legen.
Der Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ wird mit 20 Prozent gewichtet.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen aus?
Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Für den Nachweis nach Nummer 1 bis 6 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
Für den Nachweis nach Nummer 7 ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
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150 Minuten
30 Prozent
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Wirtschaft- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen ab?
Im Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kundengespräche systematisch und zielorientiert zu führen,
- die Interessen von Kundinnen und Kunden ganzheitlich zu berücksichtigen,
- auf Kundenfragen und -einwände einzugehen,
- analoge oder digitale Medien gesprächsunterstützend einzusetzen und
- über den Gesprächsanlass hinausgehende Kundenbedarfe zu erkennen und anzusprechen.
Für den Nachweis ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
- die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum,
- die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung,
- die Absicherung von Mobilität und Reisen,
- die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege,
- die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung,
- die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung oder
- die Absicherung von Nicht-Privatkunden.
Mit dem Prüfling wird ein Kundengespräch als Gesprächssimulation geführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung. Die Gesprächssimulation dauert höchstens 15 Minuten.
Erlaubte Hilfsmittel:
- Die verwendeten betriebsüblichen Hilfsmittel, z.B. Flyer, Broschüren, Beratungsleitfäden müssen versicherungsüblich sein (keine selbst erstellten Listen/Formulare) und in gedruckter Form oder auf einem digitalen Endgerät (Tablet, Notebook, kein Smartphone) als gesprächsunterstützendes Hilfsmittel während der Gesprächssimulation eingesetzt werden.
- Diese analogen oder digitalen Medien können auch während der Vorbereitungszeit vom Prüfling genutzt werden.
- Die Risiken des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln trägt der Prüfling.
- Der Prüfungsteilnehmer, der digitale Endgeräte einsetzt, sollte insbesondere bei kleineren Displays darauf achten, dass de Lesbarkeit für den Prüferkunden in dem Kundengespräch gewahrt bleibt.
Im Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen,
- unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
- projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden,
- Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und
- den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren.
Für den Nachweis ist die vom Ausbildenden mitgeteilte Wahlqualifikation zugrunde zu legen. Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Der Prüfling hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Prüfling hat zu der praxisbezogenen Aufgabe einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zu dem Ergebnis geführt hat. Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen. Der Report sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung müssen der zuständigen Stelle spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Einreichung der Reporte
Das Antragsverfahren für Reporte erfolgt papierlos. Nach der Erstellung der Reporte ist die Dokumentation online über das Online-Portal APrOS einzustellen.
Zugangs- und Abgabezeiträume für die Sommerprüfung:
Dokumentation
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15.02. – bis Tag der schriftlichen Prüfung
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Zugangs- und Abgabezeiträume für die Winterprüfung:
Dokumentation
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15.08. – bis Tag der schriftlichen Prüfung
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Die Termine können jährlich geringfügig abweichen bzw. Änderungen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich über Ihre aktuellen Termine direkt im Online-Portal AprOS.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Die Darstellung soll eine Dauer von fünf Minuten nicht übersteigen und kann durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden. Ausgehend von der durchgeführten praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für die ausgewählte Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch so, dass die Erfüllung der genannten Anforderungen nachgewiesen werden kann. Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten einschließlich der einleitenden Darstellung des Prüflings. Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
- wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche (“Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung” oder “Wirtschaft- und Sozialkunde”) gestellt worden ist
- wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.