kaufmännische Ausbildungsprüfungen

Kaufmann / Kauffrau für IT-Systemmanagement - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife,  Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine  finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht Teil 1 der Abschlussprüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement aus?

Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. 
In diesem Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
  2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten
  3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
  4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
  5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Dieser Prüfungsbereich wird mit 20 Prozent gewichtet.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann für IT-Systemmanagement aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit
/
Gewichtung
Einführen einer IT-Systemlösung
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Hard- und Software sowie Dienstleistungen zu beschaffen,
  2. Produktinformationen einzuholen und Angebotsvergleiche durchzuführen,
  3. Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen,
  4. Kundeninformationen aufzubereiten und für vertriebliche Zwecke zu nutzen,
  5. eine Kalkulation zu erstellen,
  6. die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und
  7. die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden
90 Minuten
10 Prozent
Kaufmännische Unterstützungsprozesse
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Instrumente des Rechnungswesens für die kauf männische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen und Handlungsvorschläge abzuleiten,
  2. Vertrags- und Finanzierungsarten zu unterscheiden, Kunden und Kundinnen zu beraten und Verträge vorzubereiten
  3. Instrumente des Marketings und Vertriebs zielgruppengerecht anzuwenden sowie
  4. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu dokumentieren und bei Störung Maßnahmen zu deren Behebung abzuleiten.
90 Minuten
10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement ab?

Im Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Kunden und Kundinnen auftragsbezogen zu beraten und zu begleiten,
  2. kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  3. eine Projektplanung durchzuführen,
  4. eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
  5. IT-Systemlösungen auszuwählen, einzukaufen oder anzupassen,
  6. die Umsetzung der IT-Systemlösungen zu koordinieren und die Einführung zu begleiten und
  7. den Projektabschluss durchzuführen.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren.
Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
  • die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und
  • die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.
Im Gesamtergebnis wird dieser Prüfungsbereich mit 50 Prozent gewichtet.

Anträge und Formulare für die betriebliche Projektarbeit

Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt papierlos. Nach der Durchführung der betrieblichen Aufträge/Projekte ist die Dokumentation online einzustellen. Sie erhalten Ihr persönliches Login und Passwort mit einem gesonderten Schreiben an Ihre Privatadresse. Bei der Erfassung der Antragsdaten wird u.a. die E-Mailadresse erfragt. Stellen Sie bitte sicher, dass die angegebene E-Mailadresse verfügbar und korrekt ist, da Ihnen alle Informationen bezüglich der Projektarbeiten, Reporte und betrieblichen Aufträge per E-Mail zugehen. Stellen Sie bitte sicher, dass diese Mitteilungen nicht durch SPAM-Filter blockiert werden.
Zur Beantragung der betrieblichen Projektarbeit stehen Ihnen folgende Antragsunterlagen als Download-Dokumente zur Verfügung.

Informationen für Auszubildende:

Informationen für Prüfer:

Sobald Ihnen die Zugangsdaten vorliegen und  das Portal für Sie aktiviert ist, können Sie sich über den Zugangsbereich in APrOS einloggen.
 
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung– wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
  • Einführen einer IT-Systemlösung,
  • Kaufmännische Unterstützungsprozesse oder
  • Wirtschafts- und Sozialkunde,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten