kaufmännische Abschlussprüfungen
Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Büromanagement statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Kaufmann für Büromanagement aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann für Büromanagement aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Büromanagement ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Büromanagement als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Büromanagement statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Kaufmann für Büromanagement aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden, je nach Ausbildungsdauer.
Prüfungsbereich schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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informationstechnisches Büromanagement ( computergestützt)
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse zu organisieren und kundenorientiert zu bearbeiten; dabei soll er nachweisen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann;
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120 Minuten
25 Prozent
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Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann für Büromanagement aus?
Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden.
Prüfungsbereich schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Kundenbeziehungsprozesse
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten; dabei soll er zeigen, dass er Aufträge kundenorientiert abwickeln, personalbezogene Aufgaben wahrnehmen und Instrumente der kaufmännischen Steuerung fallbezogen einsetzen kann;
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150 Minuten
30 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;
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60 Minuten
10 Prozent
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Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (mündlich) |
20 Minuten
35 Prozent
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Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Büromanagement ab?
Laut Hauptausschussempfehlung soll das Fallbezogene Fachgespräch ausgehend von einer vom Prüfling durchgeführten oder vom Prüfungsausschuss vorgegebenen praxisbezogenen Aufgabe geführt werden. Dabei kann dem Prüfling die Möglichkeit gegeben werden, sich anhand von Unterlagen vorzubereiten und diese während des Gesprächs zu nutzen. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert.
Bewertet werden das Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge, das methodisches Vorgehen und Lösungswege sowie kommunikative Fähigkeiten.
Anforderungen im Prüfungsbereich
In der Fachaufgabe in der Wahlqualifikation soll der Prüflinge nachweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
- Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie
- Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
- kunden- und serviceorientiert zu handeln,
- betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie
- Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Weitere Vorgaben der Verordnung
Mit dem Prüfling soll ein Fallbezogenes Fachgespräch geführt werden, für welches die folgenden Vorgaben bestehen:
- Grundlage für das Fachgespräch ist eine der beiden festgelegten Wahlqualifikationen.
- Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im Fallbezogenen Fachgespräch zeigt.
- Die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.
- Das Fachgespräch wird mit einer Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfling eingeleitet.
Mögliche Zugangswege zum Fachgespräch
Zur Vorbereitung auf das Fallbezogene Fachgespräch stehen zwei Zugangswege zur Verfügung: Die „Report-Variante“ und die „klassische Variante“.
Der Ausbildungsbetrieb teilt der IHK mit der Anmeldung zur Prüfung verbindlich mit, welche Variante für den jeweiligen Prüfling gewählt wird. Mit der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung kann gegenüber der zuständigen Stelle letztmalig eine Vertragsänderung bezüglich der prüfungsrelevanten Wahlqualifikationen mitgeteilt werden. Die Inhalte der angegebenen Wahlqualifikationen müssen tatsächlich während der Ausbildung vermittelt worden sein und sich im betrieblichen Ausbildungsplan widerspiegeln.
„Report-Variante“ (Durchführung betrieblicher Fachaufgaben)
Wird diese Variante gewählt, erstellt der Prüfling für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe. Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden. Die Reporte selbst werden nicht bewertet.
Einreichung der Reporte
Das Antragsverfahren für Reporte erfolgt papierlos. Nach der Erstellung der Reporte ist die Dokumentation online über APrOS einzustellen. Mehr Informationen finden sie unter Einreichung der Fachaufgabe.
Zur Einreichung steht Ihnen der Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 645 KB), das Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 232 KB) sowie die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 229 KB) zur Reportvariante zur Verfügung.
Zugangs- und Abgabezeiträume für die Sommerprüfung:
Dokumentation
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15.02. – bis Tag der schriftlichen Prüfung
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Zugangs- und Abgabezeiträume für die Winterprüfung:
Dokumentation
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15.08. – bis Tag der schriftlichen Prüfung
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Die Termine können jährlich geringfügig abweichen bzw. Änderungen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich über Ihre aktuellen Termine direkt im Online-Portal.
Aus den beiden Reporten wählt der Prüfungsausschuss einen aus. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des Fallbezogenen Fachgesprächs. Der Prüfungsausschuss führt das Fachgespräch für die zugrunde liegende Wahlqualifikation so, dass die Vorgaben (siehe oben) nachgewiesen werden können.
Dem Prüfling wird am Tag der Prüfung mitgeteilt, welche der beiden betrieblichen Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde.
„Klassische Variante“ (praxisbezogene Fachaufgaben des Prüfungsausschusses)
Wird diese Variante gewählt, bekommt der Prüfling am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Grundlage für die beiden Fachaufgaben ist eine der beiden festgelegten Wahlqualifikationen. Der Prüfling soll die von ihm gewählte Fachaufgabe bearbeiten und Lösungswege entwickeln. Hierfür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen.
Ausgehend von der Fachaufgabe, die der Prüfling gewählt hat, führt der Prüfungsausschuss für die zugrundeliegende Wahlqualifikation das Fallbezogene Fachgespräch so, dass die Vorgaben (siehe oben) nachgewiesen werden können.
Wahlqualifikationen
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie rechts unter Wahlqualifikationen Kaufleute für Büromanagement (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB).
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Büromanagement als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenbeziehungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- einer der beiden Prüfungsbereiche schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.