technische Abschlussprüfungen

Fachinformatiker:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife,  Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Fachinformatiker statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Fachinformatiker aus?

Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt.
Prüfungsbereich schriftlich
Prüfungszeit
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
  2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
  3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
  4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
  5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
90 Minuten

20 Prozent

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Fachinformatiker aus?

 Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.

Fachrichtung Systemintegration

Prüfungsbereiche
Prüfungszeit/
Gewichtung
Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration – die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
  2. Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
  3. Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
  4. IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
  5. Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
  6. Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.

Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Projektarbeit 
40 Stunden

Präsentation
15 Minuten 

Fachgespräch
15 Minuten

je Prüfungsteil
50 Prozent
Konzeption und Administration von IT-Systemen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. IT-Systeme für unterschiedliche Anforderungen zu planen und zu konfigurieren,
  2. IT-Systeme zu administrieren und zu betreiben,
  3. Speicherlösungen zu integrieren und zu verwalten und
  4. Programme zur automatisierten Systemverwaltung zu erstellen.
90 Minuten

10 Prozent
Analyse und Entwicklung von Netzwerken
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Netzwerkprotokolle anwendungsbezogen auszuwählen und einzusetzen,
  2. Netzwerkkomponenten bedarfsgerecht auszuwählen und zu konfigurieren,
  3. die IT-Sicherheit in Netzwerken sicherzustellen und
  4. den Betrieb und die Verfügbarkeit von Netzwerken zu überwachen und zu gewährleisten.
90 Minuten

10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten

10 Prozent

Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Prüfungsbereiche
Prüfungszeit/
Gewichtung
Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes – die Prüfung besteht aus zwei Teilen

 Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  2. eine Projektplanung durchzuführen,
  3. eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
  4. eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen,
  5. die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und
  6. die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden.

Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern
Projektarbeit 
80 Stunden

Präsentation
15 Minuten

Fachgespräch
15 Minuten



je Prüfungsteil
50 Prozent
Planen eines Softwareproduktes
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Entwicklungsumgebungen und -bibliotheken auszuwählen und einzusetzen,
  2. Programmspezifikationen anwendungsgerecht festzulegen,
  3. Bedienoberflächen funktionsgerecht und ergonomisch zu konzipieren sowie
  4. Maßnahmen zur Qualitätskontrolle zu planen und durchzuführen.
90 Minuten

10 Prozent
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. einen Programmcode zu interpretieren und eine Lösung in einer Programmiersprache zu erstellen,
  2. Algorithmen in eine Programmierlogik zu übertragen und grafisch darzustellen,
  3. Testszenarien auszuwählen und Testdaten zu generieren sowie
  4. Abfragen zur Gewinnung und Manipulation von Daten zu erstellen.
90 Minuten

10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten

10 Prozent

Fachrichtung digitale Vernetzung

Prüfungsbereiche
Prüfungszeit/
Gewichtung
Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung – die Prüfung besteht aus zwei Teilen
 Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. hardware- und softwarebasierte Schnittstellen und Komponenten in bestehende Infrastrukturen einzubinden und dabei die Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen,
  2. eine vorhandene Systemarchitektur über mehrere Prozessebenen und über deren Prozessabläufe zu bewerten, zu dokumentieren und zu visualisieren,
  3. Schnittstellen unterschiedlicher Prozesse und Systeme zu implementieren, zu konfigurieren und in Betrieb zu nehmen,
  4. Gesamtzusammenhänge in heterogenen IT-Landschaften zu bewerten und zu beschreiben sowie
  5. Übertragungssysteme anforderungsgerecht auszuwählen, zu konfigurieren und in die Gesamtinfrastruktur zu integrieren.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweisen bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse ein Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Projektarbeit 
40 Stunden

Präsentation
15 Minuten

Fachgespräch
15 Minuten



je Prüfungsteil
50 Prozent
Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Soft- und Hardware zur Sicherstellung des Betriebes der Gesamtinfrastruktur und zur Störungsbeseitigung einzusetzen und Testergebnisse auszuwerten,
  2. Störungen in der Gesamtinfrastruktur zu lokalisieren und einzugrenzen sowie Lösungsmaßnahmen einzuleiten und umzusetzen,
  3. Diagnose- und Prozessdaten auszuwerten, zu analysieren und Maßnahmen abzuleiten und
  4. kunden- und anwendungsspezifische IT-Sicherheitsmaßnahmen im Gesamtsystem zu konfigurieren und zu implementieren, Schwachstellen zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten.
90 Minuten

10 Prozent
Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Lösungskonzepte zur Einbindung von heterogenen Systemen sowie Protokollen in das Gesamtsystem zu bewerten und umzusetzen,
  2. die Kommunikation der unterschiedlichen Prozesse und Ebenen der Informationsverarbeitung zu prüfen und zu dokumentieren sowie deren Betrieb sicherzustellen,
  3. Systemressourcen zu überwachen, deren Kennzahlen zu bewerten und Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebes der vernetzten Systeme zu ergreifen und
  4. anwendungsspezifische Netzwerkinfrastrukturen und Protokolle zu beurteilen, anzupassen sowie zu erweitern.
90 Minuten

10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten

10 Prozent

Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse

Prüfungsbereiche
Prüfungszeit/
Gewichtung
Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse – die Prüfung besteht aus zwei Teilen
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  2. die Projektumsetzung zu planen und dabei die zugehörigen betrieblichen Prozesse zu berücksichtigen und die bestehenden Regeln einzuhalten,
  3. Daten zu identifizieren, zu klassifizieren, zu modellieren, unter Nutzung mathematischer Vorhersagemodelle und statistischer Verfahren zu analysieren und die Datenqualität sicherzustellen,
  4. die Analyseergebnisse aufzubereiten und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie
  5. Projekte der Datenanalyse anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweisen bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Projektarbeit 
40 Stunden

Präsentation
15 Minuten

Fachgespräch
15 Minuten



je Prüfungsteil
50 Prozent
Durchführen einer Prozessanalyse
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. einen Prozess darzustellen und Anforderungen im Prozess abzubilden,
  2. Analysewerkzeuge auszuwählen und anzuwenden,
  3. Maßnahmen zur Prozessoptimierung vorzuschlagen und deren rechtliche Auswirkungen, insbesondere auf die betrieblichen Abläufe, einzuschätzen und
  4. Maßnahmen zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle zu planen und durchzuführen.
90 Minuten

10 Prozent
Sicherstellen der Datenqualität   
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Daten zu identifizieren, zu klassifizieren und bereitzustellen,
  2. die Datenqualität zu prüfen und sicherzustellen,
  3. den Zugriff auf Daten und deren Verfügbarkeit zu gewährleisten sowie
  4. anwendungsbezogen sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Datenschutzes und zur Datensicherheit eingehalten werden.
90 Minuten

10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten

10 Prozent
Anträge und Formulare für die betriebliche Projektarbeit
Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt papierlos. Nach der Durchführung der betrieblichen Aufträge/Projekte ist die Dokumentation online einzustellen. Sie erhalten Ihr persönliches Login und Passwort mit einem gesonderten Schreiben an Ihre Privatadresse. Bei der Erfassung der Antragsdaten wird u.a. die E-Mailadresse erfragt. Stellen Sie bitte sicher, dass die angegebene E-Mailadresse verfügbar und korrekt ist, da Ihnen alle Informationen bezüglich der Projektarbeiten, Reporte und betrieblichen Aufträge per E-Mail zugehen. Stellen Sie bitte sicher, dass diese Mitteilungen nicht durch SPAM-Filter blockiert werden.
Zur betrieblichen Projektarbeit stehen Ihnen folgende Unterlagen als Download-Dokumente zur Verfügung.
Informationen für Auszubildende:
Informationen für Prüfer:

Sobald Ihnen die Zugangsdaten vorliegen und  das Portal für Sie aktiviert ist, können Sie sich über den Zugangsbereich in APrOS einloggen.

Zugangs- und Abgabezeiträume für die Sommerprüfung:

Anträge:                            KW 7 – KW 11
Dokumentationen:          KW 14 – KW 22

Zugangs- und Abgabezeiträume für die Winterprüfung:

Anträge:                            KW 33 – KW 42
Dokumentationen:          KW 45 – KW 03
Die genauen Termine werden jährlich festgelegt und können detailliert im Online-Portal abgerufen werden.

Wann gilt die Prüfung zum Fachinformatiker als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach  – wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Fachrichtung Systemintegration
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
  • a) Konzeption und Administration von IT-Systemen,
  • b) Analyse und Entwicklung von Netzwerken oder
  • c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
  • a) Planen eines Softwareproduktes,
  • b) Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder
  • c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Fachrichtung digitale Vernetzung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
  • a) Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen,
  • b) Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen oder
  • c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
  • a) Durchführen einer Prozessanalyse,
  • b) Sicherstellen der Datenqualität oder
  • c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.