technische Abschlussprüfung
Chemikant:in - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Chemikanten statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Chemiekanten aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Prüfungsbereiche |
Prüfungszeit/
Gewichtung
|
Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit (Arbeitsaufgabe)
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann.
Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe ist die verfahrens- und produktionstechnische Grundoperation mit 60 Prozent, die messtechnische Aufgabe und die anlagentechnische Montagearbeit mit jeweils 20 Prozent zu gewichten. |
7 Stunden
20 Prozent
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Verfahrenstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
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90 Minuten
5 Prozent
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Messtechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann.
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45 Minuten
5 Prozent
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Anlagentechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Chemikanten aus?
Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Produktionstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
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120 Minuten
15 Prozent
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Prozessleittechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann.
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60 Minuten
5 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Chemikanten ab?
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a) einen, mindestens eine gewählte Wahlqualifikation berücksichtigenden Produktions- oder Verarbeitungsprozess, mit mindestens zwei verfahrenstechnischen Grundoperationen, mindestens einer Regelungs- oder Steuerungsaufgabe und mit mindestens einer anlagentechnischen Inspektions- oder Wartungsarbeit durchführen,
- b) Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
- c) Arbeitsmittel festlegen,
- d) Arbeitsabläufe selbstständig und wirtschaftlich planen,
- e) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
- f) Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren
kann;
2. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen;
3. die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden;
4. bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe sind die verfahrenstechnischen Grundoperationen mit 60 Prozent, die Regelungs- oder Steuerungsaufgabe sowie die anlagentechnische Inspektions- oder Wartungsarbeit mit jeweils 20 Prozent zu gewichten.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Wann gilt die Prüfung zum Chemikanten als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess und im Prüfungsbereich Produktionstechnik jeweils mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.