Ausbildung

Merkblätter zum Ausbildungsvertrag

Hier finden Sie alle wichtigen Merkblätter zum Berufsausbildungsvertag.

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Ausbildungs- unternehmen bei der Beschäftigung von ausländischen Jugendlichen zur Berufsausbildung die Arbeitserlaubnis und den Aufenthaltstitel überprüfen müssen. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)

Nach der Verordnung vom 12. Juli 2002 im Ausbildungsberuf Bauzeichner/in sind insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse bei der „Mitwirkung bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten“ und „Bestandsaufnahme und Vermessung“ in überbetrieblichen oder betrieblichen Ausbildungsstätten zu vermitteln. Diese Baustellenpraktika von insgesamt 6 Wochen sind grundsätzlich in den ersten 18 Ausbildungsmonaten durchzuführen.
Die Nachweise über die Praktika, als auch über die mind. 20 geforderten Baustellenbegehungen, sind mittels unseres Formblatts (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB) bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung einzureichen.

Die Vorlage der Ausbildungsnachweise über das Azubi-Infocenter ist Zulassungsvoraussetzung zur (gestreckten) Abschlussprüfung gemäß §43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG.

Bei allen Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich.

Zusammenarbeit und Vertrauen zwischen Ihnen und dem Ausbildungsbetrieb werden die Berufsausbildungs- und Erziehungsarbeit erleichtern und kommen dem jungen Menschen zugute.

Hier finden Sie eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält.